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  3. Rettenbach: Kind aus Auto angesprochen: Polizei fahndet an Schulen

Rettenbach
28.06.2024

Kind aus Auto angesprochen: Polizei fahndet an Schulen

In Rettenbach wurde ein Kind von einem Unbekannten aus einem Auto heraus angesprochen..
Foto: dpa (Symbolbild)

Die Nachricht, dass in Rettenbach ein Junge von einer unbekannten Person angesprochen wurde, verbreitet sich rasch. Die Polizei hat keine Hinweise auf weitere Vorfälle.

In Rettenbach hat am Mittwochnachmittag eine unbekannte Person einen Jungen auf dem Nachhauseweg aus einem weißen Auto heraus angesprochen. Der Junge ignorierte dies und ging nach Hause, so die Polizei. Dieser Vorfall wurde bereits in den sozialen Medien vielfach verbreitet und auch bei der Polizei Burgau gemeldet. Eine weitere verdächtige Wahrnehmung in Reisensburg wurde am Donnerstag der Polizeiinspektion Günzburg. Dieser Verdacht hatte sich jedoch laut Polizeiangaben relativiert, als die Beamten die betroffene Schülerin befragten. Es hatte kein weiteres Ansprechen aus einem Fahrzeug heraus stattgefunden, so die Polizei.

Dennoch wurden die Vorfälle ernst genommen: Am Freitag führten die Polizeiinspektionen Günzburg und Burgau umfangreiche Fahndungsmaßnahmen an den Grund- und weiterführenden Schulen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Eingebunden waren auch Unterstützungskräfte der Zentralen Einsatzdienste Neu-Ulm und Kempten, mit Beamtinnen und Beamten in zivil. Die Einsatzkräfte machten dabei keine Feststellungen, auch wurden keine weiteren verdächtigen Wahrnehmungen gemeldet. Bis dato kam es durch den Unbekannten zu keinen strafbaren Handlungen, heißt es im Polizeibericht.

Kinder auf der Straße angesprochen: Das rät die Polizei Zeugen

Die Polizei hat Hinweisen für Zeugen zusammengestellt, die beobachten, dass ein Kind angesprochen wird:

  • Überprüfen Sie durch Nachfragen, ob es sich um eine „fremde“ Person handelt oder ob das Kind die Person kennt.
  • Notieren Sie sich von fremden Personen Kennzeichen, eine Personenbeschreibung sowie die Namen der Kinder, die betroffen waren.
  • Informieren Sie sofort die Polizei.
  • Erfahren Sie, beispielsweise aus sozialen Netzwerken, dass Kinder angesprochen worden sein sollen, reagieren Sie bitte besonnen: Kennen Sie die Quelle persönlich? Wenn Ihnen die Quelle bekannt ist, geben Sie die Information an die Polizei weiter - wenn Ihnen die Quelle unbekannt ist, verbreiten Sie die Information bitte nicht weiter.

Die Polizei nimmt alle Meldungen zu verdächtigem Ansprechen von Kindern sehr ernst und geht diesen Informationen nach. Insbesondere durch die modernen Kommunikationsmittel verbreiten sich Warnmeldungen oft rasant, auch wenn sie längst überprüft wurden oder jeglicher Grundlage entbehren. Durch die Weiterverbreitung falscher Meldungen werden unnötige Ängste geschürt und der Polizei geht wertvolle Zeit verloren, da auch diese Meldungen überprüft werden müssen. (AZ)

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