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Pflichtumtausch für Führerscheine: Das müssen Betroffene im Kreis Günzburg wissen

Landkreis Günzburg

Pflichtumtausch für Führerscheine: Diese Jahrgänge sind als nächstes dran

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    Anfang 2025 endet die letzte Umtausch-Frist für Papierführerscheine.
    Anfang 2025 endet die letzte Umtausch-Frist für Papierführerscheine. Foto: Oliver Berg/dpa (Symbolbild)

    Viele Bürgerinnen und Bürger sind noch im Besitz eines faltbaren, grau- oder rosafarbigen Papierführerscheines. Dies soll sich nach einer EU-Richtlinie im Laufe der nächsten Jahre ändern. Alle Papierführerscheine müssen in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Nach dem Stufenplan, der dafür erstellt wurde, sind als nächstes Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger dran, die in den Geburtsjahren 1971 oder später geboren sind. Diese müssen ihren grau- oder rosafarbigen Papierführerschein bis spätestens 19. Januar 2025 getauscht haben.

    Zuerst traf die Umstellung Altführerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022, anschließend die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Juli 2023 und zuletzt die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024. Unbefristete Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, stehen gestaffelt nach den Ausstellungsjahren des Führerscheins jeweils zum 19. Januar zum Umtausch an.

    Führerschein bleibt unbefristet, nur das Dokument läuft ab

    Übrigens gilt nach Angaben des ADAC: Unabhängig davon, wann die Fahrprüfung abgelegt wurde, dürfen Autos und/oder Motorräder weiterhin unbefristet gefahren werden. Lediglich die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet. Wer seinen Schein jetzt umtauscht, ist dann also in 15 Jahren wieder dran und bekommt einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Günzburg möchte die Bürger, die von diesen Geburtsjahren betroffen sind, frühzeitig auf die Umtauschpflicht aufmerksam machen. Damit lange Warte- und Bearbeitungszeiten vermieden werden, bittet die Behörde dringlich um vorzeitige Antragstellung. Auto- und Motorradfahrer brauchen dafür Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Inhaber der Altklasse 3 brauchen für die Erteilung der Klasse T als Nachweis, dass ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb besteht oder Mithilfe geleistet wird, eine Kopie des letzten Beitragsbescheides der Berufsgenossenschaft sowie gegebenenfalls eine Bestätigung über die Mithilfe vorzulegen. Für die Verlängerung der Fahrberechtigung aus der Altklasse 3 für dreiachsige Fahrzeugkombinationen bis 18,75 Tonnen (CE79) ab dem 50. Lebensjahr wird zusätzlich ein ärztliches und augenärztliches Gutachten benötigt.

    Führerscheintausch im Kreis Günzburg kann online beantragt werden

    Wer persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde Günzburg sowie im Kreishaus Krumbach den Antrag stellen möchte, kann das nur nach Online-Terminvereinbarung über die Homepage des Landkreises Günzburg erledigen. Der Umtausch des Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein kann online bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Für die Identifizierung bei der Antragstellung wird ein Nutzerkonto benötigt. Das biometrische Passbild und die Unterschrift für den neuen Führerschein können etwa als jpg-Dateien übermittelt werden. Nachdem der Papierführerschein der Fahrerlaubnisbehörde zur Entwertung übersendet wurde, wird der neue Führerschein von der Bundesdruckerei innerhalb von etwa vier Wochen postalisch nach Hause zugestellt.

    Sofern der Papierführerschein nicht vom Landratsamt Günzburg ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Das Landratsamt weist darauf hin: Wer weiter mit seinem alten Papierführerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Außerdem weist der ADAC darauf hin, dass es beim Fahren im Ausland zu Problemen kommen könnte, wenn Fahrerinnen und Fahrer nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs sind. Der alte Führerschein darf übrigens nach dem Umtausch behalten werden, er wird jedoch entwertet. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf. (rjk, mit AZ)

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