Die Kreisstraße GZ 5 in Kleinkötz darf verlegt werden. Die Regierung von Schwaben hat die Verlegung der Kreisstraße in den Gemeindegebieten von Kötz und der Stadt Günzburg mittels eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Mit der Verlegung soll, wie berichtet, der Ortskern von Kleinkötz vom Durchgangs- und Schwerverkehr entlastet werden. Gegen die Pläne hatte es im Vorfeld auch Einwendungen gegeben.
Wie die Regierung von Schwaben mitteilt, wird dazu die GZ 5 in Kleinkötz unmittelbar östlich der Bahnstrecke Mindelheim - Günzburg nach Norden verlegt. Damit wird sowohl der überörtliche Verkehr als auch der Verkehr der beiden Gewerbegebiete der Stadt Günzburg und der Gemeinde Kötz an die GZ 5 angebunden und auf direktem Wege auf Höhe des „Lego-Kreisels“ an die B 16 mit Anbindung an die Autobahn A 8 angeschlossen.
Kreisstraße bei Kleinkötz wird verlegt: Das sind die Pläne
Die Gesamtlänge der geplanten Maßnahme beträgt gut zwei Kilometer, davon ist ein Kilometer als Neubau vorgesehen. Der restliche Teil soll als Ausbau von bestehenden kommunalen Straßen in den Gewerbegebieten Kleinkötz und Deffingen entstehen. Die Strecke bleibt laut Regierungsangaben zweistreifig mit einer Fahrbahnbreite von sieben Metern.
Zusammen mit der Verlegung der B16 nördlich von Kleinkötz, für die aktuell die Bauarbeiten laufen, wird sich damit der Verkehrsfluss in Kötz deutlich verändern. Die B16 wird seit dem vergangenen Jahr wie berichtet von der Kötzer Waldsiedlung bis zur Einfahrt der Günz-Kompost Wertstoffe auf etwa 720 Meter Länge ausgebaut. Dabei wird die Fahrbahn der Bundesstraße nördlich der Waldsiedlung etwa 50 Meter nach Westen verschwenkt und auf einem Dammkörper durch das Winterbachtal geführt. Für den Winterbach entsteht ein neues Durchlass-Bauwerk. Der vorhandenen Geh- und Radweg im Bereich der Munasenke wird ertüchtigt und zwischen der neuen Straße und dem Radweg werden ein Absetzbecken und ein Regenrückhaltebecken angelegt.
In dem Planfeststellungsverfahren für die GZ5-Verlegung hörte die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände sowie betroffene Privatpersonen an. Die Planunterlagen wurden in der Stadt Günzburg und der Verwaltungsgemeinschaft Kötz zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Die Stellungnahmen und Einwendungen seien bei einem Erörterungstermin mit den Betroffenen besprochen worden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Insgesamt seien mehr als 50 Einwendungen erhoben worden.
Verlegung der Kreisstraße soll Wohngebiete vom Verkehr entlasten
Die Regierung von Schwaben komme nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass die Verlegung der Kreisstraße im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. Die Maßnahme sei erforderlich, um Wohngebiete vom Verkehrslärm zu entlasten, das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.
Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich der festgestellten Unterlagen wird vom 21. August bis einschließlich 3. September auf der Homepage der Regierung von Schwaben veröffentlicht. Zusätzlich werden im gleichen Zeitraum der Beschluss und
die festgestellten Unterlagen in der Stadt Günzburg und in der Verwaltungsgemeinschaft Kötz zur allgemeinen Einsicht ausgelegt, teilt die Regierung von Schwaben mit. (AZ, rjk)
Auch hier gilt. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Eine Karte mit der jetzigen und der künftigen Strecke würde Wunder bewirken.
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