Ein mit Haftbefehl gesuchter 39-jähriger Mann wurde im Rahmen einer Schleierfahndungskontrolle durch Beamte der Fahndungskontrollgruppe der Verkehrspolizei Günzburg am Donnerstagabend an der A8 Rastanlage Leipheim aufgegriffen. Wie die Polizei mitteilt, wurde der Haftbefehl wegen eines Delikts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhoben und sei gegen die Zahlung einer hohen dreistelligen Sicherheitsleistung abwendbar. Im Zuge der weiteren Kontrolle überprüften die Beamten auch die Fahrerlaubnis des Mannes. Hierbei stellten sie fest, dass der Fahrer statt der notwendigen Klasse BE nur die Klasse B vorweisen konnte. Deswegen ordnete die Staatsanwaltschaft auch hier eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich an. Danach durfte der 39-jährige Rumäne seine Fahrt fortsetzen, allerdings ohne Anhänger. (AZ)
Leipheim
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