Am Sonntagmorgen kontrollierten Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei Günzburg auf der Autobahnrastanlage Leipheim einen Sattelzug. Dieser hatte Textilware geladen, weshalb die Beamten von der 42-jährigen rumänischen Berufskraftfahrerin eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen forderten. Diese Genehmigung konnte sie nicht vorweisen, gab aber auch an, dass ihr bewusst war, dass sie nicht fahren durfte. Der Spediteur forderte dies allerdings von ihr, weshalb sie gegen das Fahrverbot verstieß. Von der Fahrerin behielt die Polizei eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich ein. Gegen das Unternehmen leiteten die Schwerverkehrskontrolleure ein Gewinnabschöpfungsverfahren ein, welches ein Bußgeld im unteren vierstelligen Bereich nach sich ziehen wird. (AZ)
Leipheim