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Leipheim: „Das Risiko ist zu groß“: Leipheimer Kinderfest muss abgesagt werden

Leipheim

„Das Risiko ist zu groß“: Leipheimer Kinderfest muss abgesagt werden

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    Das Leipheimer Kinderfest kann 2024 nicht stattfinden.
    Das Leipheimer Kinderfest kann 2024 nicht stattfinden. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Bereits seit dem 2. Juni befindet sich die Trinkwasserversorgung der Stadt Leipheim im Notfallmodus. Aufgrund des Hochwassers musste das Wasserwerk an der Donau abgeschaltet werden. Dieser Umstand hat nun dazu geführt, dass das vom 13. bis 15. Juli geplante Kinderfest abgesagt werden muss.

    Die Trinkwasserversorgung läuft noch immer über das Wasserwerk auf dem ArealPro, dessen zu geringe Fördermenge mit Wasserlieferungen durch den Zweckverband Landeswasserversorgung, Standort Langenau, aufgestockt wird. Seit dem Zeitpunkt der Abschaltung des Wasserwerks an der Donau wird das Trinkwasser im Rahmen der Trinkwasserverordnung zur Desinfektion außerdem gechlort. Bis das Chlor in allen Bereichen des weitverzweigten städtischen Wassernetzes sich ausgebreitet hat, gilt ein behördlich angeordnetes Abkochgebot. Denn nach Verunreinigungen, wie sie beim Hochwasser entstehen, können Keime im Trinkwassernetz vorhanden sein, deshalb muss das Trinkwasser, Wasser für die Lebensmittelzubereitung sowie Spülwasser für Ess-, Trink- und Milchgeschirr abgekocht werden.

    Trinkwasserqualität kann nicht garantiert werden

    Genau dieses Abkochgebot wird dem Leipheimer Kinderfest nun zum Verhängnis: „Wir können nicht die Trinkwasserqualität garantieren, wie sie sein soll“, sagt Bürgermeister Christian Konrad. Das Team vom städtischen Wasserwerk und Bauhof arbeitete auf Hochtouren daran, dass das Abkochgebot bis zum Kinderfest aufgehoben werden kann. Immer wieder wurden zum Beispiel an unterschiedlichen Stellen des Wassernetzes Proben gezogen, um die Wasserqualität zu überprüfen. Leider sind die Proben noch nicht so, dass auf das Abkochen verzichtet werden kann und es ist auch nicht absehbar, wie lange dieser Zustand noch andauert.

    Parallel hat die Stadt Leipheim in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Lebens­mittelrecht im Landratsamt Günzburg nach Alternativen gesucht und die Vorbereitungen für das bedeutende Stadtfest weiterlaufen lassen. Bereits am 12. Juni wurde ein Antrag gestellt, so genannte 20-Liter-Einwegcontainer an den Ständen verwenden zu dürfen. Das Gesundheitsamt Günzburg informierte die Stadt Leipheim am 24. Juni, diese Anfrage zur fachlichen Beurteilung an die übergeordnete Fachbehörde weiter gegeben zu haben.

    Gut eineinhalb Wochen später teilte schließlich das Gesundheitsamt der Stadt Leipheim unter anderem mit, dass die Handwaschbecken in den Toiletten am Festplatzgelände zwingend mit Trinkwasser betrieben werden müssen. Auch sei ein Erhitzen des Wassers in den Ständen mittels Boiler nicht ausreichend, da erhitztes Wasser wieder mit kaltem Wasser gemischt werde. Dies sei ebenfalls bei den Spülmaschinen möglich. Einer Verwendung der Trinkwasser-Einwegcontainer wurde nicht zugestimmt. Ohne Freigabe des Gesundheitsamts und dem Weiterbestehen des Abkochgebotes kann das Kinderfest nicht durchgeführt werden.

    Traurige Gewissheit: Kinderfest 2024 endgültig abgesagt

     „Das Risiko ist einfach zu groß und die Gesundheit der Kinder und anderen Festbesucher steht über allem“, erklärt Bürgermeister Christian Konrad. Dies sah der kurzfristig einberufene Not-Kultur-/ und Festausschuss der Stadt Leipheim genauso. Deswegen ist es nun traurige Gewissheit: Das Kinderfest 2024 muss abgesagt werden.

    Bereits verkaufte Festabzeichen behalten ihre Gültigkeit und können für das Kinderfest im kommenden Jahr verwendet werden. Alternativ können diese auch im Bürgerbüro der Stadt Leipheim wieder zurückgegeben werden. Vereine sollten sich bezüglich der Abrechnung bereits verkaufter Festabzeichen mit Nicole Schneider, Telefon 08221/707-42, in Verbindung setzen oder eine E-Mail an kinderfest@leipheim.de senden. Darüber hinaus steht Schneider auch bezüglich weiterer organisatorischer Fragen in Zusammenhang mit dem Kinderfest zur Verfügung. (AZ)

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