Das Bekleben von Verkehrszeichen und Straßenschildern mit Stickern von Gruppierungen oder mit politischen Parolen ist nicht nur in Leipheim ein Problem. Die Güssenstadt hat deshalb ihre Grünanlagensatzung um den Passus erweitert, dass das Beschmieren und Bekleben von Verkehrsschildern, Stromkästen und öffentlichen Einrichtungen untersagt ist. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Wird jemand erwischt, kann die Stadtverwaltung ein Geldbuße verhängen, die gemäß von Ordnungswidrigkeitengesetz und bayerischer Gemeindeordnung zwischen mindestens fünf Euro und maximal 2500 Euro betragen kann.
Leipheim