Bereits am 26. September konnte das Abkochgebot vom Gesundheitsamt Günzburg im Stadtgebiet Leipheim aufgehoben werden, in Riedheim und Weißingen bestand es jedoch weiterhin. Jetzt gibt es auch für die beiden Stadtteile gute Nachrichten: Wie das Amt am Donnerstag mitteilte, können nun auch in Riedheim und Weißingen alle Grenzwerte eingehalten werden, sodass aufgrund der stabilen Chlorung hier das Abkochgebot nicht mehr erforderlich ist. Bis auf Weiteres erfolgt noch die Sicherheitschlorung, informiert die Stadtverwaltung. Deren Einstellung wird gesondert bekannt gegeben. Die am 6. Juni veröffentlichte Allgemeinverfügung der Stadt Leipheim zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser (aktualisiert am 5. August) werde mit sofortiger Wirkung aufgehoben, heißt es dazu aus dem Rathaus. (AZ)
Leipheim
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