Um Freizeitangebote auch gerade für Kinder mit seelischen Einschränkungen wie beispielsweise Autismus und ADHS zugänglich zu machen, ist es wichtig, inklusive Strukturen in Vereinen und bei Freizeitaktivitäten zu schaffen. Die Verfahrenslotsinnen Kati Huber und Martina Brandl-Müller sowie Markus Genau vom Kreisjugendring Günzburg geben konkrete Tipps, wie dies gelingen kann.
Manchmal brauchen Kinder mit Einschränkungen eine vertraute Person, die ihnen Sicherheit gibt, gerade am Anfang, so die Experten. „Die Möglichkeit, dass Eltern anfangs dabei sein dürfen, erleichtert nicht nur Kindern mit Einschränkungen, sondern auch schüchternen Kindern den Einstieg“, erklärt Verfahrenslotsin Martina Brandl-Müller.
Eine Routine ist für Kinder mit Behinderungen wichtig
Ähnlich wie bei der Kita-Eingewöhnung kann es für einige Kinder hilfreich sein, sich schrittweise an die neue Gruppe oder Aktivität zu gewöhnen. Ein flexibler Zeitrahmen für die Eingewöhnung nimmt den Druck und ermöglicht eine behutsame Annäherung. „Individuell abgestimmte Eingewöhnungszeiten erleichtern es Kindern, sich wohlzufühlen und längerfristig dabei zu bleiben“, so Genau vom Kreisjugendring.
„Viele Kinder mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen brauchen eine fest strukturierte Routine. Wenn diese in den Ferien plötzlich wegfällt, kann das belastend sein“, erklärt Verfahrenslotsin Huber. Viele Eltern wünschen sich Freizeitangebote, die auch in den Ferien weiterlaufen, um Kontinuität zu gewährleisten.
Für viele Kinder stehe der Spaß an der Aktivität im Vordergrund, nicht der Wettbewerb. Vereine und Freizeitgruppen sollten Angebote schaffen, bei denen der Leistungsdruck zurückgestellt wird. Auch schüchterne oder zurückhaltende Kinder profitieren von einer Atmosphäre, in der nicht der Wettbewerb, sondern die Freude an der gemeinsamen Aktivität im Mittelpunkt steht.
„Es ist wichtig, Freizeitaktivitäten so zu gestalten, dass sie möglichst niederschwellig sind“, meint Markus Genau. Offene Angebote, bei denen Kinder auch ohne Voranmeldung oder besondere Voraussetzungen teilnehmen können, fördern eine inklusive Gemeinschaft. „Inklusion ist nicht nur ein Vorteil für Kinder mit Behinderungen“, betont Verfahrenslotsin Kati Huber. „Auch schüchterne oder unsichere Kinder profitieren von den hier vorgestellten Maßnahmen. Sie fühlen sich in einem unterstützenden Umfeld wohler und trauen sich eher, neue Dinge auszuprobieren.“ Durch eine offene und verständnisvolle Gestaltung der Freizeitangebote kann die Vielfalt aller Kinder gefördert werden.
„Jedes Kind verdient es, Teil der Gemeinschaft zu sein und seine Freizeit aktiv zu gestalten“, fasst Huber zusammen. Um noch mehr zu erfahren, was Familien mit Kindern mit Einschränkungen brauchen, freuen sich die Verfahrenslotsinnen über weitere Anmeldungen für den Elternrat am 8. November.
Interessierte können sich bei den Verfahrenslotsen des Landkreises Günzburg melden, unter der Telefonnummer 08221/95-886 oder per E-Mail an verfahrenslotse@landkreis-guenzburg.de. Unter folgendem Link gibt es weitere Informationen: https://www.landkreis-guenzburg.de/eltern-rat-fuer-familien-mit-kindern-mit-einschraenkungen/. (AZ)
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