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Landkreis Günzburg: Vom Selfie bis zum Waggon-Klettern: Der tödliche Leichtsinn auf Bahngleisen

Landkreis Günzburg

Vom Selfie bis zum Waggon-Klettern: Der tödliche Leichtsinn auf Bahngleisen

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    Unbefugte dürfen Bahnanlagen nicht betreten.
    Unbefugte dürfen Bahnanlagen nicht betreten. Foto: Alexandra Stolze/Bundespolizei

    Fast kein Tag vergeht, an dem die Deutsche Bahn nicht eine Streckensperrung wegen Personen im Gleis meldet. Als er mehrere junge Leute auf den Schienen des Burgauer Bahnhofs sah, hat er einen herannahenden Zug zum Anhalten gebracht – so schilderte es zumindest ein angehender Lokführer des privaten Bahnunternehmens Go-Ahead vor einigen Tagen, von seinem Arbeitgeber gab es dafür ein dickes Lob (wir berichteten).

    Der Vorfall ist der für Bahnanlagen zuständigen Bundespolizei allerdings nicht bekannt, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung bei der Inspektion in Nürnberg. Und auch die Deutsche Bahn weiß nichts davon. Zwar war der Vorfall, von dem Go-Ahead berichtet hat, in der Freizeit des Auszubildenden, weshalb das Unternehmen ihn nicht meldete. Aber, so betont ein Bahn-Sprecher, ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen: Über Gefahrenbremsungen müssten Lokführer in jedem Fall den Fahrdienstleiter informieren.

    Eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren droht

    So oder so würde es als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr eingestuft, wenn sich jemand auf die Schienen setzt, das Gesetz sehe dafür eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor, erklärt die Polizei. Wenn die Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren einstellen würde, „so wird regelmäßig ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Aufenthalts im Gleisbereich eingeleitet“, erläutert

    Das primäre Ziel der Polizei aber ist es, dass sich erst gar keiner auf und an Bahnanlagen in Gefahr begibt. Deshalb hat sie speziell zum Beginn der Sommerferien, die dieses Jahr wegen Corona viele daheim verbringen, erneut darauf aufmerksam gemacht, Gleisen und Oberleitungen unbedingt fern zu bleiben.

    Das Klettern auf Waggons endet meist tödlich

    „Bahnanlagen üben auf junge Menschen oft eine große Faszination aus und wecken die Neugierde“, heißt es in der Pressemitteilung dazu. „Der wichtigste Grundsatz lautet: Es ist verboten, Bahnanlagen zu betreten! Wo Züge fahren, ist kein Platz für Abenteuer.“ Auch wenn Fotos im Gleis oder die Abkürzung über die Schienen verlockend und berechenbar erschienen – hier drohe eine ernste Gefahr. Zu jeder Tages- und Nachtzeit fahren Züge und können, anders als Fahrzeuge auf Straßen, nicht ausweichen.

    Bis zu 1000 Meter dauere es, bis ein Zug nach einer Vollbremsung mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern steht. Außerdem würden die Fahrzeuge immer leiser und seien somit erst spät zu hören. Das Klettern auf abgestellte Züge sei ebenfalls lebensgefährlich. „Immer wieder passieren Bahnstromunfälle, bei denen Kinder oder Jugendliche beteiligt sind. Die meisten enden mit schwersten Verletzungen oder tödlich.“

    Eine Oberleitung hat 65 Mal mehr Strom als die Steckdose zu Hause

    Oft sei es den jungen Menschen gar nicht bewusst, dass die Oberleitung über den Gleisen eine Spannung von 15000 Volt führt. „Das ist etwa 65 mal mehr als in der Steckdose zu Hause.“ Man müsse die Oberleitung nicht einmal berühren. Schon bei der bloßen Annäherung könne es zu einem lebensbedrohlichen Stromüberschlag kommen.

    Auch warnt die Bundespolizei eindringlich davor, Bahngleise als Fotokulisse zu nutzen. Vor allem Mädchen ließen sich dazu hinreißen, im Gleisbett zu posieren, um später Fotos in den sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. „In der jüngeren Vergangenheit kam es dabei schon zu mehreren – auch tödlichen – Unfällen“, warnt die Polizei.

    Nur ein kleiner Teil der Bahnstrecken ist gesichert

    Auch der Deutschen Bahn ist es ein Anliegen, Unfälle auf ihren Grundstücken zu vermeiden. Auch sie informiert über die dort bestehenden Gefahren, beispielsweise wie hier anlässlich der Ferien zusammen mit der Bundespolizei. Und auch sie weist darauf hin, dass Bahnanlagen kein Spielplatz sind – und dass alle diejenigen, die Gleise unbefugt überschreiten oder sich ohne Erlaubnis im Gleisbereich aufhalten, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    In Einzelfällen sichert die Deutsche Bahn besonders sensible Stellen entlang der Schienen ab, beispielsweise an Hochgeschwindigkeitsstrecken. Das reiche von zusätzlichen Streifen der Bundespolizei über mehr Schilder, Erdwälle oder andere Hindernisse wie Lärmschutzwände und Bepflanzungen bis hin zu Zäunen. „Ein Einzäunen des gesamten Streckennetzes ist – wie bei Wasserstraßen und Autobahnen auch – aufgrund der Größenordnung nicht möglich“, betont die Deutsche Bahn.

    Lesen Sie hier die Mitteilung über den vermeintlichen Vorfall in Burgau:

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