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Landkreis Günzburg: Verstoß gegen Corona-Regeln: Wirt muss vor Günzburger Amtsgericht

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Verstoß gegen Corona-Regeln: Wirt muss vor Günzburger Amtsgericht

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    Kein Mund-Nasen-Schutz und kein Hygienekonzept im Lokal – das kann teuer werden. Nun wurde ein solcher Fall am Gericht verhandelt.
    Kein Mund-Nasen-Schutz und kein Hygienekonzept im Lokal – das kann teuer werden. Nun wurde ein solcher Fall am Gericht verhandelt. Foto: Peter Wieser

    Es war Ende Mai vergangenen Jahres, ein Tag nachdem die Gastronomie nach dem ersten Lockdown wieder öffnen durfte: Zwei Polizeibeamte hatten kurz vor 22 Uhr durch das Fenster eines Lokals im nördlichen Landkreis einen Mitarbeiter bemerkt, der sich in den Räumen ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz aufgehalten hatte. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass auch kein schriftliches individuelles Hygienekonzept vorgelegt werden konnte. Jetzt wurde der Verstoß des 53-jährigen Betreibers gegen das Infektionsschutzgesetz am Amtsgericht Günzburg verhandelt.

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