Es war Ende Mai vergangenen Jahres, ein Tag nachdem die Gastronomie nach dem ersten Lockdown wieder öffnen durfte: Zwei Polizeibeamte hatten kurz vor 22 Uhr durch das Fenster eines Lokals im nördlichen Landkreis einen Mitarbeiter bemerkt, der sich in den Räumen ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz aufgehalten hatte. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass auch kein schriftliches individuelles Hygienekonzept vorgelegt werden konnte. Jetzt wurde der Verstoß des 53-jährigen Betreibers gegen das Infektionsschutzgesetz am Amtsgericht Günzburg verhandelt.
Landkreis Günzburg