Der DGB-Kreis Günzburg begrüßt mit Blick auf die kommenden Schuljahre das Vorhaben der Staatsregierung, an bayerischen Schulen künftig wöchentlich eine Verfassungsviertelstunde durchzuführen, um Schülerinnen und Schülern die Bedeutung und die wesentlichen Aussagen des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung näherzubringen. Allerdings hat der DGB-Kreis, so sein Vorsitzender Werner Gloning, in diesem Zusammenhang eine Bitte an die Lehrerinnen und Lehrer im Landkreis.
Im Juni hatten Ministerpräsident Markus Söder und Kultusministerin Anna Stolz bei einem Besuch an einem Münchner Gymnasium das Konzept vorgestellt, das mit dem neuen Schuljahr in einigen Klassenstufen starrten soll. Ab September wird zunächst in den zweiten und vierten Klassen der Grundschulen, in den sechsten und achten Klassen der Mittel- und Realschulen und in den sechsten, achten und elften Klassen der Gymnasien, aber auch in Wirtschaftsschulen, Fach- oder Berufsoberschulen und Berufsschulen über Grundwerte gesprochen. Die Verfassungsviertelstunde soll regelmäßig einmal pro Woche innerhalb der normalen Unterrichtszeit und abwechselnd in verschiedene Fächer eingebaut werden. Leistungserhebungen und -bewertungen soll es nicht geben.
Verfassungsviertelstunde an den Schulen im Landkreis Günzburg
Die DGB-Spitze im Landkreis Günzburg hat sich nun dazu geäußert, wie diese Verfassungsviertelstunde stattfinden soll. Lehrerinnen und Lehrer sollen sie demnach auch nützen, um auf die Artikel hinzuweisen, die nach Ansicht der Gewerkschaftsvertreter „die Arbeitgeber und die bayerische Staatsregierung totschweigen wollen“, heißt es in einer Pressemitteilung des DGB-Kreises. Dabei handle es sich um die Artikel, in denen es um Mitbestimmung, um Steuergerechtigkeit und um den Sozialstaat geht.
Als Beispiel aus dem Grundgesetz nennt der DGB-Kreisvorsitzende Gloning den Artikel 9. Dieser schütze ausdrücklich die gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb und den Kampf für Tarifverträge. Ein weiteres Beispiel sei der Artikel 14. Dieser schreibe vor, dass „der Gebrauch von Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ muss. Und der Artikel 120 laute: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. „Von marktradikal kann ich da nichts lesen“, so Gloning.
Diese Artikel aus der Bayerischen Verfassung sind dem DGB wichtig
In der Bayerischen Verfassung sind aus Sicht des Gewerkschafters unter anderem die Artikel 175, 123 und 161 besonders interessant. Artikel 175 lege fest, dass „Arbeitnehmer bei allen wirtschaftlichen Unternehmungen ein Mitbestimmungsrecht haben“. Artikel 123 fordere, dass „alle im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen sind“ und weiter, dass „die Erbschaftssteuer auch dem Zwecke dient, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern“ Und Artikel 161 schreibe vor: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen“.
Der DGB-Kreis hat ein Info-Blatt zusammengestellt, das noch weitere Artikel des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung auflistet, die in den Augen des DGB bisher im politischen Alltag in Bayern oft keine oder zumindest eine zu geringe Rolle spielen. Dieses Info-Blatt könne ab September unter kemten@dgb.de angefordert werden. (AZ)
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