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Landkreis Günzburg: Über Monate im Kreis Günzburg gedealt: Pärchen muss in Drogen-Entzug

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Über Monate im Kreis Günzburg gedealt: Pärchen muss in Drogen-Entzug

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    Ein Pärchen, das im Raum Günzburg mit Heroin gehandelt und die Droge auch selbst konsumiert hatte, wurde vor dem Landgericht Memmingen zur Rechenschaft gezogen.
    Ein Pärchen, das im Raum Günzburg mit Heroin gehandelt und die Droge auch selbst konsumiert hatte, wurde vor dem Landgericht Memmingen zur Rechenschaft gezogen. Foto: Boris Roessler/dpa (Symbolbild)

    Sie werden wohl ein ganze Weile nur eine Fernbeziehung haben: Ein Drogenpärchen aus dem Kreis Günzburg ist vom Landgericht Memmingen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Doch zunächst müssen sich die 46-jährige Frührentnerin und ihr Lebensgefährte, ein 42-jähriger Gebäudereiniger, in einer psychiatrischen Klinik einer Entzugstherapie unterziehen. Die Angeklagten hatten monatelang gemeinsam einen schwunghaften Handel mit Heroin betrieben.

    Erst, nachdem ihr eigener Sohn die 46-Jährige angeschwärzt hatte, fanden Polizisten im August vergangenen Jahres 51 Gramm Heroin in ihrer Wohnung. Ihr 42-jähriger Lebensgefährte wurde ein halbes Jahr später mit mehr als 60 Gramm der Droge erwischt. Beide Angeklagten sind drogenabhängig. Was sie nicht selbst konsumierten, verkauften sie an Abnehmer im Kreis Günzburg. Das Urteil der Ersten Strafkammer des Landgerichts Memmingen fällt am frühen Montagabend, nachdem der vierte Verhandlungstag gegen das Pärchen mit vierstündiger Verspätung begonnen hatte.

    Die Mitangeklagte will keine Details nennen

    Bereits am ersten Prozesstag hatte der Verteidiger des 42-jährigen Angeklagten, Alfred Nübling, eine Verständigung angeregt, die seinem Mandanten eine Freiheitsstrafe zwischen vier Jahren und drei Monaten sowie fünf Jahren und drei Monaten zusichert, sofern er voll geständig ist. Daraufhin legte der Angeklagte dann auch ein umfassendes Geständnis ab, in dem er von weiteren 64 Gramm Heroin berichtete, mit denen er gehandelt hatte. Oberstaatsanwalt Markus Schroth erhebt in Reaktion auf dieses Geständnis am vierten Prozesstag eine Nachtragsanklage wegen Besitzes und Handels mit der genannten Menge Heroin.

    Die mitangeklagte Frührentnerin will nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger, Martin Henrich, keine ausführlichere Aussage über ihre Beteiligung an den Drogengeschäften machen. Die Frau hat eine umfangreiche kriminelle Vergangenheit, war unter anderem bereits vor 23 Jahren in Niederlande, Diebstählen hochwertiger Uhren in mehreren Ulmer Geschäften und Betrügereien mit einer fremden Scheckkarte verwickelt.

    Verteidiger spricht von "taktischem Geständnis"

    Trotzdem stellt der Vorsitzende Richter Christian Liebhart für die Frau eine Strafe in Aussicht, die ihr nach einer Entzugstherapie wieder ein Leben in Freiheit ermöglicht. Dass die 46-Jährige an den Drogengeschäften beteiligt war, zeigen Protokolle von Handytelefonaten, die Fahnder bei der Überwachung der Verdächtigen mitgehört haben. Die telefonischen Beschaffungs- und Verkaufsverhandlungen wurden zumeist mit alltäglichen Begriffen verschleiert, so wurde beispielsweise von Kakao oder Zitronentee anstelle von Drogen gesprochen.

    Oberstaatsanwalt Schroth fordert für den 42-jährigen Sozialhilfeempfänger eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten, für dessen Freundin drei Jahre. Sein Mandant habe mehr zugegeben als ermittelt wurde, sagt Verteidiger Nübling. Das sei wegen der Verständigung „ein taktisches Geständnis“ gewesen. Daher sei eine Freiheitsstrafe in Höhe von vier Jahren und drei Monaten ausreichend. Er befürwortet eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt, um damit „die Wurzel allen Übels“ zu bekämpfen. Auch der Angeklagte selbst äußert sich noch einmal in seinem Schlusswort. Was er gemacht habe, sei falsch und man müsse etwas dagegen tun.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

    Die Höhe der Freiheitsstrafe für die 46-Jährige stellt ihr Anwalt Henrich ins Ermessen der Strafkammer. „Meine Mandantin ist krank, nicht kriminell“, sagt er. Sie gehöre in den Entzug und nicht in die Justizvollzugsanstalt. Ein Sachverständiger habe die Unterbringung in einer Entzugsanstalt angesichts ihrer erschreckenden Drogenkarriere bestätigt.

    Die Strafkammer verhängte wegen mehrfachen Drogenbesitzes und -handels eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gegen die 46-Jährige sowie vier Jahren und neun Monaten gegen ihren Lebensgefährten. Beide müssen jedoch zuvor eine zweijährige Entzugstherapie absolvieren, die auf die Gesamtstrafe angerechnet werden kann. Für die 46-Jährige gilt dabei: Wenn die Frau ihre Therapie erfolgreich absolviert, müsse sie ihre Haftstrafe nicht antreten.

    Ohne eine solche Behandlung sei eine weitere Straffälligkeit zu erwarten, sagte Vorsitzender Richter Liebhart. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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