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Landkreis Günzburg: Tipps zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Landkreis Günzburg

Tipps zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

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    Wer ein Familienmitglied zu Hause pflegt und gleichzeitig berufstätig ist, kann jegliche Unterstützung gebrauchen.
    Wer ein Familienmitglied zu Hause pflegt und gleichzeitig berufstätig ist, kann jegliche Unterstützung gebrauchen. Foto: Mascha Brichta, dpa-tmn (Symbolbild)

    Beruf und die Pflege von Angehörigen zu vereinbaren, ist nicht einfach. Der Pflegestützpunkt des Landkreises Günzburg gibt wertvolle Tipps bezüglich Pflegeunterstützungsgeld und (Familien-)Pflegezeit. Entlastung kann eine zeitlich begrenzte Freistellung oder finanzielle Unterstützung in Form eines zinslosen Darlehens schaffen.

    Pflegeunterstützungsgeld: Pflegende Angehörige haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr der Arbeit fernzubleiben, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen. In dieser Zeit wird eine Lohnersatzleistung bezahlt, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Der Rechtsanspruch für die Arbeitnehmer besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Die Arbeitsverhinderung bedarf keiner Ankündigungsfrist, allerdings muss die voraussichtliche Dauer mitgeteilt werden.

    Pflegezeit: Wenn ein pflegebedürftiger, naher Angehöriger zu Hause gepflegt wird, hat die Pflegeperson einen Rechtsanspruch auf eine bis zu sechsmonatige teilweise oder vollständige Freistellung. Für diese Zeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen, um das fehlende Nettoeinkommen zu kompensieren. Das Darlehen muss am Ende der Pflegezeit in Raten zurückbezahlt werden. Der Anspruch auf Pflegezeit gilt nicht gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. Die Arbeitsauszeit muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Pflegezeit schriftlich angekündigt werden.

    Um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten, kann eine dreimonatige vollständige oder teilweise Freistellung genommen werden. Die Versorgung muss nicht zu Hause stattfinden, sondern der Betroffene kann beispielsweise auch im Hospiz sein. Hierfür ist ebenso ein Antrag auf ein zinsloses Darlehen möglich.

    Pflegestützpunkt Günzburg bietet persönliche, telefonische und Online-Beratungen an

    Familienpflegezeit: Ist ein naher Angehöriger länger pflegebedürftig und wird zu Hause versorgt und kann für bis zu 24 Monate Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden. Es ist keine vollständige Freistellung möglich, mindestens 15 Stunden pro Woche müssen gearbeitet werden. Die Familienpflegezeit kann erst ab einer Betriebsgröße von 26 Beschäftigten beansprucht werden und muss mindestens acht Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angekündigt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Pflegezeit auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Dies muss mindestens drei Monate vor dem Antreten beantragt werden. Die Familienpflegezeit kann somit noch 18 Monate in Anspruch genommen werden.

    Mit Fragen zum Landespflegegeld und mit allen anderen Fragen rund um das Thema Pflege können sich Landkreisbürgerinnen und -bürger kostenlos und neutral an den Pflegestützpunkt Günzburg wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen im persönlichen Gespräch, telefonisch, per E-Mail oder per Onlineberatung zur Verfügung. Für ein persönliches Gespräch wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung, telefonisch unter der Nummer 08221/95461 sowie per E-Mail an pflegestuetzpunkt@landkreis-guenzburg.de. (AZ)

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