Weil ein Geistlicher aus dem Dekanat Günzburg eine ältere Frau sexuell genötigt haben soll, hat ihm das Bistum Augsburg jetzt mit sofortiger Wirkung die Ausübung seiner priesterlichen Dienste untersagt. Wie ein Sprecher des Bistums am Mittwoch mitteilte, soll sich die Tat vor fünf Jahren ereignet haben. Der inzwischen angeklagte Geistliche sei damals bereits nicht mehr im aktiven Dienst gewesen. Das Bistum habe erst jetzt von dem Fall erfahren und unverzüglich das Verbot ausgesprochen. Der Leiter des Amtsgerichts Günzburg, Walter Henle, bestätigte auf Anfrage unter anderem, dass der Fall im September verhandelt wird.
Beim Bistum Augsburg hält man sich bezüglich des Falls bedeckt. Man könne keine Details nennen, bat Ulrich Bobinger, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Medien, um Verständnis. Die Untersagung der Ausübung priesterlicher Dienste sei eine vorsorgliche Maßnahme, da bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
Günzburger Richter Walter Henle bezeichnet den Geistlichen als betagt
Amtsgerichtsleiter Walter Henle teilte auf Anfrage der Redaktion mit, dass sich der Vorfall im Jahr 2017 nach einer Messe zugetragen haben soll. Um weitgehend Anonymität zu wahren, nennt Henle weder das Alter des Geistlichen noch der Geschädigten. Er bezeichnet beide als betagt. Der Geistliche, der damals schon im Ruhestand gewesen sei, soll die Frau an der Brust berührt und dann grob zugepackt haben. Außerdem soll der Beschuldigte ihr in den Genitalbereich gefasst haben. Unmittelbare Zeugen des Vorfalls gebe es nicht, der Geistliche bestreitet laut Henle die Vorwürfe vehement.
Warum die Frau erst im Jahr 2021 den Fall bei der Polizei angezeigt hat, kann Henle nicht sagen. Seitdem seien viele Personen vernommen worden, das Verfahren habe sich hingezogen, erst seit Kurzem stehe ein Gerichtstermin fest. Am 20. September wird der Fall verhandelt, aufgrund vieler Zeugenaussagen sei vorsichtshalber ein Fortsetzungstermin angesetzt worden. Bei diesem Termin hänge sehr viel von der Glaubwürdigkeit der Frau ab, die Anzeige erstattet hatte.