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Landkreis Günzburg: Lockdown: Warum eine Buchhändlerin und eine Hundefriseurin geöffnet haben

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Lockdown: Warum eine Buchhändlerin und eine Hundefriseurin geöffnet haben

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    Die Buchhandlung Pfob in Burgau hat auch während des Corona Lockdowns geöffnet. Dort werden hauptsächlich Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften verkauft. Das Foto zeigt Inhaberin Irene Thurn.
    Die Buchhandlung Pfob in Burgau hat auch während des Corona Lockdowns geöffnet. Dort werden hauptsächlich Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften verkauft. Das Foto zeigt Inhaberin Irene Thurn. Foto: Bernhard Weizenegger

    Hunde mit ärztlichem Attest durfte sie behandeln, alle anderen nicht – dagegen hatte Isabel Mutschler vom Hundesalon Lakida in Syrgenstein (Kreis Dillingen) mit anderen Hundefriseuren geklagt. Und recht bekommen: Laut Urteil vom 28. Januar des Verwaltungsgerichts Augsburg darf sie nun alle Hunde behandeln, nicht nur die mit ärztlichem

    Dürfen Hundesalons für alle Behandlungen öffnen? Eine Frage, die auch Sandra Hartmann-Wade, 53, umtreibt. Sie betreibt seit 2012 selbstständig „Sandras Hundesalon“ in Freihalden. Sie hat den Artikel über den Etappensieg der Syrgensteiner Kollegin auf Facebook geteilt. Der Fall betrifft viele Hundefriseure, die sich auch darüber austauschen. „Ich freue mich über jeden, der öffnen darf. Denn hinter jeder Schließung steht eine Existenz“, sagt sie. Und betont: „Ich kenne niemanden, der sich in einem Hundesalon angesteckt hat.“

    Hundefriseurin darf Hunde auch ohne Attest behandeln

    Sandra Hartmann-Wade darf seit 25. Januar alle Hunde behandeln, auch ohne Attest. Sie musste nicht klagen. In einem Schreiben des Landratsamts vom 22. Januar wurde ihr die Öffnung erlaubt, nachdem ihre Anwältin bei der Behörde angefragt hatte. Die Begründung des Landratsamts: Ihre Dienstleistung sei eine Art „Click und Collect“, weil kein Kontakt zwischen Menschen bestehe.

    Hundefriseurin Sandra Hartmann-Wade darf auch während des Corona Lockdowns Hunde frisieren. Auf dem Foto ist die achtjährige Shi-Tzu-Hündin Micah zu sehen.
    Hundefriseurin Sandra Hartmann-Wade darf auch während des Corona Lockdowns Hunde frisieren. Auf dem Foto ist die achtjährige Shi-Tzu-Hündin Micah zu sehen. Foto: Bernhard Weizenegger

    Allerdings muss Sandra Hartmann-Wade Hygienemaßnahmen einhalten: Sie muss immer alles desinfizieren. Der Kunde bringt den Hund in den Salon, übergibt ihn an Sandra Hartmann-Wade über eine Plexiglasscheibe, sie wäscht den Hund sofort. Der Besitzer kommt nach Anruf von ihr nach zwei Stunden oder weniger wieder.

    Kunde und Hartmann-Wade tragen bei der Übergabe FFP2-Masken. Die Saloninhaberin hat die Zeitfenster so gelegt, dass die Kunden sich nicht treffen. Die Menschen seien glücklich, mit ihren Vierbeinern wieder zu ihr kommen zu können, sagt Hartmann-Wade. Sie betont: „Es geht hier nicht um Schönheit.“ Es gehe um das Tierwohl und die Gesundheit der Vierbeiner, wenn sie zum Beispiel Nägel schneidet und die Ballen ausrasiert. Hunde müssten gepflegt werden.

    Hundefriseurin klagte erfolgreich gegen Schließung des Salons

    Sandra Hartmann-Wade klagte im Frühjahr bereits erfolgreich gegen die Schließung ihres Salons, diesmal verzichtete sie darauf. Was sie beklagt: Es gebe „keine einheitliche Entscheidung“ von Bundesländern und Landkreisen: Bayern sei das letzte Bundesland, in dem die Hundesalons nur bei unaufschiebbarem Bedarf und mit tierärztlichem Attest arbeiten dürften.

    Unter diesen „unaufschiebbaren Bedarf“ fällt laut einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums der „Kauf von speziellem Tierfutter“ oder „Pflegebehandlungen, die erforderlich sind, um die Gesundheit des Tieres sicherzustellen beziehungsweise es vor Schmerzen zu bewahren“ – wie das Kürzen von überlangen Krallen oder Krallen, die einzuwachsen drohen, aber auch „das Rasieren von verfilztem Fell, wenn weiteres Zuwarten mit der Gefahr der Hautentzündung verbunden wäre (auf tierärztliche Empfehlung)“.

    Buchhändlerin Irene Thurn bekam eine Ausnahmegenehmigung

    Irene Thurn hat keinen Hundesalon, sondern eine Buchhandlung in Burgau. Sie wirbt dennoch im städtischen Anzeigeblatt

    Diese werden „als unverzichtbar für den täglichen Bedarf“ angesehen. Allerdings komme es hier „nicht darauf an, wie viel Verkaufsfläche der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf aktuell einnimmt, sondern ob mehr als 50 Prozent des gesamten Sortiments der Buchhandlung aus Zeitungen und Zeitschriften besteht“. Dann könnte Irene Thurn auch ihre Bücher im Laden verkaufen. Da der Schwerpunkt hier aber auf den Büchern liegt, kann sie nur die Zeitungen und Zeitschriften im Laden verkaufen, die Bücher seien nur zum Abholen.

    Bücher dürfen nur über "Click und Collect" verkauft werden

    Thurns Schreibwarengroßhändler wies sie auf die Ausnahmeregelung hin. Nun hat sie die hinteren Räume, in denen die Bücher stehen, abgetrennt. Diese verkauft sie weiterhin über „Click und Collect“, die restliche Fläche belagern zu mehr als der Hälfte

    Inwieweit diese Regelungen und die Ausnahmen bestehen bleiben, wird sich an diesem Mittwoch zeigen: Dann beraten Bund und Länder, wie es weitergeht mit den Corona-Beschränkungen in Deutschland nach dem 14. Februar.

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