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Landkreis Günzburg: Landkreis trifft Sonderregelung für Bauschutt aus dem Hochwasser

Landkreis Günzburg

Landkreis trifft Sonderregelung für Bauschutt aus dem Hochwasser

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    Beim Hochwasser im Landkreis Günzburg ist Tonnenweise Abfall entstanden.
    Beim Hochwasser im Landkreis Günzburg ist Tonnenweise Abfall entstanden. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Das Jahrhunderthochwasser hat in den betroffenen Gebieten enorme Schäden hinterlassen und die Aufräumarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Der Werkausschuss des Günzburger Kreistags hat nun in einer außerordentlichen Sitzung eine Sonderregelung für die Abgabe von ölhaltigem Bauschutt getroffen. 

    Noch bis Ende Juni können die vom Hochwasser Betroffenen ihren brennbaren

    Das gilt für Bauschutt im Landkreis Günzburg

    Bei Bauschutt müssen aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben die bestehenden Verwertungswege eingehalten werden. Demnach muss Bauschutt am Entstehungsort getrennt werden und ist auch getrennt zu entsorgen. Das bedeutet, dass zunächst ölbelastetes Material von unbelastetem Material getrennt werden muss. Für das unbelastete Material gilt wiederum, dass Materialien wie Beton, Ziegel, Fliesen etc. nicht mit Materialien wie Styropor, Dämmmaterial und Rigips vermischt werden dürfen. Der Landkreis Günzburg richtet zwei zentrale Sammelstelle bei gewerblichen Verwertern ein, die verkehrsnah zu den betroffenen Hochwassergebieten liegen. 

    Die zentralen Sammelstellen für die Abgabe von mineralischen Abfällen aus dem Hochwasserereignis sind: 

    • AWZ Burgau (Remsharter Straße 51): Montag bis Mittwoch von 8 bis 15.45 Uhr.
    • Baur & Söhne GmbH Günz-Kompost (Im Grubenfeld 1, Günzburg) Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr.

    So viel kostet die Abgabe von Bauschutt aus dem Hochwasser

    Die Abgabe von Bauschutt ist kostenpflichtig. Für die Abgabe von ölbelastetem Bauschutt wurde aber eine Sonderregelung getroffen. Die Kosten für die Entsorgung des ölhaltigen Bauschutts wurde auf 75 Euro pro Tonne gesenkt, sofern kein Dritter die Kosten der Entsorgung übernimmt. Die Entsorgungskosten liegen eigentlich bei 175 Euro pro Tonne. Auch hier ist ein Betroffenennachweis nötig. 

    Die jeweiligen Betroffenennachweise liegen bei der KAW und den Gemeinden in gedruckter Form aus oder können auf der Internetseite des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs unter kaw.landkreis-guenzburg.de/hochwasserereignis.html heruntergeladen werden. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Informationen zur Entsorgung von Abfällen aus den Hochwassergebieten zusammengefasst. (AZ)

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