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Landkreis Günzburg: Kokain-Schmuggel: An der A8-Ausfahrt Günzburg greift die Polizei zu

Landkreis Günzburg

Kokain-Schmuggel: An der A8-Ausfahrt Günzburg greift die Polizei zu

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    Bei der Durchsuchung eines Autos hat die Polizei Kokain gefunden.
    Bei der Durchsuchung eines Autos hat die Polizei Kokain gefunden. Foto: Christian Charisius/dpa (Symbolbild)

    Der Prozess am Landgericht Memmingen gegen vier junge Männer aus dem Kreis Günzburg unter anderem wegen der Einfuhr und des Handels mit Drogen in größerem Stil hat am Dienstag mit dem Antrag einer Verteidigerin begonnen, das Verfahren gegen ihren Mandanten einzustellen. Julia Weinmann, Rechtsanwältin eines der Hauptbeschuldigten, monierte, die Ermittlungen seien erst durch die Aussage eines V-Manns ins Rollen gekommen. Der Wahrheitsgehalt dieses Informanten der Polizei sei nicht überprüft worden – das Verwerten der resultierenden Erkenntnisse sei somit rechtswidrig.

    Auch durch die Überwachungsmaßnahmen der Ermittler hätten sich höchstens „Interpretationen“ ergeben, die „weit hergeholt“ seien. Ihr Mandant sei in seinen Rechten beschränkt worden. Die Informationen dürften nicht verwertet werden, ebenso wenig diejenigen, die sich aus Aussagen der Mitangeklagten ergeben. Denn angesichts der Sachlage habe es sich um eine „verbotene Verhörmethode“ gehandelt.

    Sollte das Gericht dennoch weitermachen, müsse es unter anderem die V-Person laden, ebenso den Führer des Informanten, und alle relevanten Akten zur Verfügung stellen. Auch sei zu prüfen, ob die V-Person vielleicht selbst im Zentrum der Taten stehe, also diese erst veranlasst habe. Der Verteidiger eines weiteren Angeklagten schloss sich dem Antrag an.

    Was die Staatsanwaltschaft den vier Männern aus dem Kreis Günzburg vorwirft

    Im Prozess geht es um Folgendes: Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft betrieben der Angeklagte B., 1998 in Deutschland geboren – seine Anwältin ist Julia Weinmann –, und R., 1997 in Russland zur Welt gekommen, der die deutsche und die russische Staatsangehörigkeiten hat, seit Anfang vergangenen Jahres im Raum Günzburg und Ulm/Neu-Ulm einen schwunghaften Handel mit Drogen. K., Jahrgang 2001, der die deutsche und kosovarische Staatsangehörigkeit hat – nicht die albanische, wie es zunächst geheißen hatte –, war Fahrer. W., 1999 geborener Deutscher, stellte einmal sein Auto zur Verfügung.

    Für die erste Kurierfahrt im Juni 2020 winkten K. 250 Euro. Dafür, dass W. seinen Wagen hergibt, sollte er 500 Euro bekommen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft waren der Fahrer und der Besitzer des Fahrzeugs nicht über die Details informiert, „rechneten jedoch damit und nahmen billigend in Kauf, dass bei der Fahrt erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln erworben und ins Inland eingeführt werden“ und diese Tat durch ihr Mitwirken unterstützt wird.

    Die Polizei findet das Kokain in einem Hohlraum

    Der Fahrer und die beiden Hauptbeschuldigten fuhren im Juni in die Niederlande. B. und R. kauften dort 300 Gramm Kokain mit einem Mindestwirkstoffgehalt von mindestens 80 Prozent. B. beauftragte dann seinen Komplizen und den Fahrer, das Rauschgift nach Deutschland zu bringen und hielt telefonischen Kontakt zu R. Die Hauptbeschuldigten verkauften die Drogen schließlich weiter, nachdem sie in Günzburg angekommen waren. Jeweils zwei Gramm wechselten an drei Tagen am Parkplatz eines Küchenstudios nahe der Günzburger Polizeiinspektion den Besitzer. B. und R. bekamen zusammen mindestens 300 Euro. An elf weitere Abnehmer wurden ebenfalls Drogen verkauft.

    Im Juli stand dann die zweite Fahrt in die Niederlande an. Über den Nachrichtenkanal WhatsApp wurde der Kauf von knapp 300 Gramm Kokain organisiert. Dieses Mal wurde ein Auto beim Onkel von B. angemietet. In Absprache mit B. reisten der Komplize und der Fahrer in die Niederlande, wo R. das Rauschgift kaufte. Inzwischen war die Polizei ihnen auf die Spur gekommen. In der Anklageschrift heißt es, dass das Kokain „polizeilich überwacht“ nach Günzburg gelangte. An der Autobahnanschlussstelle wurden R. und K. gegen 2.30 Uhr festgenommen. Das Kokain wurde später in einem Hohlraum entdeckt, die Polizei hatte den Wagen auseinandergenommen, einen Drogenspürhund eingesetzt und ihn vom Zoll röntgen lassen, wie es in der Verhandlung hieß.

    Seit ihrer Festnahme sitzen zwei der Angeklagten in Untersuchungshaft

    W. hatte zudem im Auftrag von R. im Günzburger Stadtteil Wasserburg fünf Gramm Marihuana besorgt. Dieses gab er zum Einkaufspreis von 50 Euro weiter.

    B. und R. sitzen seit ihrer Festnahme am 3. Juli vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Der eine in Gablingen, der andere in Memmingen. K. war damals ebenfalls festgenommen worden, der Untersuchungshaftbefehl wurde aber bereits am 19. August vorübergehend außer Vollzug gesetzt.

    Der Fahrer ahnte: Hier könnte es um etwas Illegales gehen

    Das Gericht um den Vorsitzenden Thomas Hörmann lehnte den Antrag der beiden Verteidiger ab: Er sei unbegründet. Den anderen gestellten Anträgen wurde stattgegeben. Der Anwalt von R., Kai Wagler, räumte für seinen Mandanten ein, dass dieser bei beiden Fahrten Kokain übernommen und nach Günzburg gebracht hat. Einen Teil habe er selbst konsumiert, den Rest habe er weiterverkaufen wollen, auch um seinen Konsum zu finanzieren. Auch habe er W. beauftragt, das Marihuana zu kaufen. Verteidiger Michael Bogdahn erklärte für seinen Mandanten K., dass dieser von B. als Fahrer engagiert worden sei. Er habe nicht gewusst, dass es um Drogen ging, man habe ihm andere Gründe für die Touren genannt.

    Erst als bei R. in Günzburg ein Päckchen auf den Boden fiel, habe er geahnt, dass hier etwas Illegales im Gang sein könnte. Er habe sich aber dann erneut überreden lassen, was er bedauere. Er habe sich nichts dabei gedacht, die Zeit in der Untersuchungshaft sei für seinen Mandanten die schlimmste in seinem Leben. K. selbst sagte, er habe mitgemacht – auch bei anderen Kurierfahrten in der Umgebung –, „weil ich auf Autos stehe“ und er so die Gelegenheit gehabt habe, verschiedene zu fahren. Auch der Anwalt von W., Bernd Scharinger, bestätigte für seinen Mandanten, was ihm vorgeworfen wird. Dieser sei damals arbeitslos gewesen und habe das Geld gut brauchen können. Später habe ihm B. erzählt, dass dieser mit Drogen 200.000 Euro verdiene. Er habe auch selbst mal Gras und Kokain probiert. Auch habe er für B. mehrere Kurierfahrten in der Region unternommen, bei denen es unter anderem um das Beschaffen von Geld gegangen sei.

    Der Prozess am Landgericht wird am 19. April fortgesetzt.

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