Eine Imbissbesitzerin aus dem nördlichen Landkreis Günzburg soll ihren Vater und dessen Bruder von April 2016 bis Oktober 2018 beschäftigt haben, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden. Ab April 2018 soll sie die Vollzeitkräfte nur als geringfügige Arbeitnehmer angemeldet haben. Insgesamt, so die Anklageschrift, sei den Sozialversicherungsträgern in 55 Einzelfällen ein Gesamtschaden von 28.957,68 Euro entstanden. Nun stand die Frau wegen des Vorenthaltens beziehungsweise Veruntreuens von Arbeitsentgelt vor dem Amtsgericht Günzburg.
Landkreis Günzburg