Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Günzburg: Hochwasser-Soforthilfe: Im Landkreis Günzburg wurden sieben Millionen ausbezahlt

Landkreis Günzburg

Hochwasser-Soforthilfe: Im Landkreis Günzburg wurden sieben Millionen ausbezahlt

    • |
    • |
    Das Hochwasser im Juni hat im Landkreis Günzburg großen Schaden angerichtet.
    Das Hochwasser im Juni hat im Landkreis Günzburg großen Schaden angerichtet. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Nach dem Jahrhunderthochwasser im Juni haben bisher circa 2500 Haushalte im Landkreis Günzburg einen Antrag auf Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ oder „Ölschäden an Gebäuden“ gestellt. Das hat das Landratsamt Günzburg jetzt mitgeteilt. Mehr als sieben Millionen Euro wurden nach Angaben des Landratsamts inzwischen ausbezahlt. Die Frist für den Antrag läuft Ende August aus.

    Die Gelder werden wie berichtet von der Bayerischen Staatsregierung bereitgestellt, die Betroffenen können die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ beim Landratsamt beantragen. Für Soforthilfen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Hochwassergeschädigte Unternehmen und Betriebe können Anträge auf staatliche Soforthilfen bei der Regierung von Schwaben stellen.

    Noch bis Ende August können Soforthilfen beantragt werden

    Das Landratsamt Günzburg weist darauf hin, dass die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ von Mietern oder Eigentümern beantragt werden kann, die das betroffene Objekt selbst bewohnen. Anträge auf Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ können nur von Eigentümern gestellt werden. Für die Gewährung der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ ist außerdem ein Nachweis in Form eines Kostenvoranschlages oder einer Rechnung erforderlich, aus dem die Kosten für die Beseitigung von Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden hervorgehen.

    Kosten, die nicht durch ausgelaufenes Öl entstanden sind (wie Austausch von Öltanks nach dem Auspumpen durch die Feuerwehr oder Wasserschäden an der Ölheizung), Schäden an sonstigen nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden (etwa Lagergebäude, Schuppen) und Freiflächen können nach den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung nicht berücksichtigt werden.

    Hier können Betroffene Soforthilfe beantragen

    Noch bis zum 31. August 2024 können Betroffene die Soforthilfe der Bayerischen Staatsregierung beim Landratsamt Günzburg beantragen. Betroffene können den Antrag auf der Internetseite des Landkreises Günzburg unter https://landkreis-guenzburg.de/soforthilfe online ausfüllen oder herunterladen. Anträge in Papierform können bei den Gemeinden abgeholt werden.
    Neben diesen Soforthilfen stellt die Bayerische Staatsregierung auch Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ zur Verfügung. Damit unterstützt der Freistaat Betroffene, die nach einer Naturkatastrophe in ihrer Existenz bedroht sind. Weitere Informationen gibt es ebenfalls auf der Seite des Landratsamts. Diese Anträge können bis 31. Oktober 2024 eingereicht werden. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden