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  3. Landkreis Günzburg: Hochwasser-Soforthilfe der Kartei der Not jetzt noch beantragen

Landkreis Günzburg
28.06.2024

Hochwasser-Soforthilfe der Kartei der Not jetzt noch beantragen

Das Hochwasser hat im Landkreis Günzburg verheerende Schäden angerichtet.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Hochwasser-Opfer, die schnell und unbürokratisch Hilfe benötigen, können noch bis Freitag, 5. Juli, einen Antrag bei der Kartei der Not stellen.

Das Hochwasser Anfang Juni hat viele Menschen im Landkreis Günzburg schwer getroffen: Zahlreiche Keller- und Wohnräume wurden überflutet und Heizungen, Möbel und Elektrogeräte zerstört. Um nach diesem Schock schnellstmöglich das Nötigste wieder beschaffen zu können, stellt die Kartei der Not, das Leserhilfswerk unserer Zeitung, eine Soforthilfe von bis zu 5000 Euro für Bedürftige zur Verfügung. Den Antrag dafür kann man noch bis Freitag, 5. Juli, einreichen. 

Erhältlich ist der Soforthilfeantrag unter www.kartei-der-not.de unter "Soforthilfe Hochwasser 2024" sowie in den meisten betroffenen Gemeinden. Neben den persönlichen Daten und einer kurzen Beschreibung des Unglücks ist eine Bestätigung von Gemeinde, Landkreis oder Sozialverband nötig. Das Geld wird dann so schnell wie möglich auf das Konto des oder der Betroffenen überwiesen. Bislang hat die Kartei der Not 800 Anträge bewilligt und rund 1,9 Millionen Euro an Betroffene ausgezahlt.

Auch wer später noch Hilfe braucht, kann sich an die Kartei der Not wenden

Die Soforthilfe kann noch bis Freitag, 5. Juli, beantragt werden. Weil es sich um eine erste, pauschale Hilfe in der Katastrophe handelt, ist kein weiterer Nachweis über die Verwendung nötig. Allerdings darf die Summe aus Versicherungsleistungen, der Soforthilfe der Kartei der Not und staatlichen Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens nicht übersteigen.

Die Kartei der Not hilft aber nicht nur im akuten Notfall, sondern auch Menschen, die die Folgen des Hochwassers nicht allein bewältigen können. Sie können jederzeit gemeinsam mit einer sozialen Beratungsstelle ihrer Wahl einen allgemeinen Antrag an das Leserhilfswerk stellen. 

Die Kartei der Not bittet zu beachten: 

Lesen Sie dazu auch
  • Es können nur Betroffene im Bezirk Schwaben, Landkreis Landsberg und Altlandkreis Neuburg unterstützt werden.
  • Pro Anwesen/Haushalt ist nur ein Antrag auf Soforthilfe möglich und nur bis 5. Juli 2024.
  • Verbände, Organisationen und Einrichtungen, deren Träger selbst Vorsorge hätten treffen können, kann die Kartei der Not leider nicht unterstützen. Auch Firmen bekommen keine Hilfen.
  • Versicherbare, aber nicht versicherte Schäden werden in der Regel nicht ersetzt (etwa. Kraftfahrzeuge ohne Kaskoversicherung).

Weitere Informationen gibt es unter www.kartei-der-not.de (AZ)

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