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Landkreis Günzburg: Mehr als 25.000 Kubikmeter Sperrmüll in den Hochwassergebieten eingesammelt

Landkreis Günzburg

Mehr als 25.000 Kubikmeter Sperrmüll in den Hochwassergebieten eingesammelt

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    25.000 Kubikmeter Sperrmüll wurden in den Hochwassergebieten im Kreis Günzburg bisher eingesammelt.
    25.000 Kubikmeter Sperrmüll wurden in den Hochwassergebieten im Kreis Günzburg bisher eingesammelt. Foto: Kreisabfallwirtschaftsbetrieb

    Aufgrund des Hochwassers und der damit verbundenen enormen Schäden im Landkreis Günzburg wurden bei den Sammlungen in den Überschwemmungsgebieten bereits über 25.000 Kubikmeter Sperrmüll eingesammelt. Das hat das Landratsamt jetzt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Diese Menge übersteigt das übliche jährliche Sperrmüllaufkommen des gesamten Landkreises bei weitem. 

    Noch bis mindestens Ende nächster Woche können die vom Hochwasser Betroffenen ihren Hochwasser-Müll kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis Günzburg sowie beim AWZ Burgau abgeben. Da es in den letzten Tagen jedoch zu einem massiven Missbrauch dieses Angebotes gekommen ist, müssen sich die Betroffenen ab sofort entsprechend ausweisen, damit sichergestellt ist, dass auch nur Material aus den Hochwassergebieten abgegeben wird.

    Nach Hochwasser: Bausschutt muss getrennt entsorgt werden

    Bei Bauschutt sind aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben die bestehenden Verwertungswege einzuhalten, informiert der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb. Demnach muss Bauschutt am Entstehungsort getrennt werden und ist auch getrennt zu entsorgen. Das bedeutet, dass zunächst ölbelastetes Material von unbelastetem Material getrennt werden muss.

    Für das unbelastete Material gilt wiederum, dass Materialien wie Beton, Ziegel oder Fliesen nicht mit Materialien wie Styropor, Dämmmaterial und Rigips vermischt werden dürfen. Weitere Informationen dazu gibt es finden Sie auf der Homepage des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes unter https://kaw.landkreis-guenzburg.de/. Der Landkreis Günzburg ist dabei, eine zentrale Sammelstelle bei einem gewerblichen Verwerter einzurichten. Nähere Informationen hierzu werden in der kommenden Woche veröffentlicht. 

    Die Abgabe von Bauschutt ist kostenpflichtig. Betroffene können jedoch für ölbelastetes Material die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ beantragen. Auch durch eine fachgerechte Trennung des Bauschuttmaterials können Betroffene Kosten sparen. (AZ)

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