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Hassbotschaften mit dem Handy führen zu zwei Gerichtsverfahren
![Gleich zwei Fälle wurden wegen Hass und Hetze im Netz vor dem Amtsgericht in Günzburg verhandelt. Gleich zwei Fälle wurden wegen Hass und Hetze im Netz vor dem Amtsgericht in Günzburg verhandelt.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Plus Wie die juristischen Folgen jeweils für einen Mann und eine Frau ausfallen, die unabhängig voneinander die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten haben.
Smartphones sind höchst praktikable Kommunikationsmittel. Aber sie können für ihre Besitzer äußerst unangenehme Folgen haben. So erging es einer 62-Jährigen und einem zwei Jahre älteren Mann aus dem südlichen Landkreis. Beide standen wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht und müssen für ihre Verfehlungen nun Geldstrafen zahlen.
Im Volksverhetzungs-Paragraf 130 des Strafgesetzbuches sind die Tatbestände eindeutig. Wer grob zusammengefasst im Sinne des Paragrafen den öffentlichen Frieden stört, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe zum Hass aufstachelt, zu Gewalt auffordert, oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wer entsprechende Inhalte lediglich verbreitet, kommt etwas günstiger weg.
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