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Landkreis Günzburg: Für 80 Cent im Bauhof arbeiten: Hintergründe zur Arbeitspflicht für Asylbewerber

Landkreis Günzburg

Für 80 Cent im Bauhof arbeiten: Hintergründe zur Arbeitspflicht für Asylbewerber

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    Bauhöfe, Tafeln und andere Einrichtungen im Landkreis dürfen sich ab Juni schrittweise über mehr Unterstützung freuen.
    Bauhöfe, Tafeln und andere Einrichtungen im Landkreis dürfen sich ab Juni schrittweise über mehr Unterstützung freuen. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Es wäre falsch zu behaupten, ab dem 1. Juni dürfen Asylbewerber im Landkreis Günzburg gemeinnützig arbeiten. Das "darf" jeder und jede auch bisher. Drei Flüchtlinge etwa helfen im Landkreis bei der Tafel, ein anderer arbeitet gemeinnützig in der eigenen Unterkunft. Und trotzdem soll die Einführung der sogenannten "Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" in den Pilotkommunen Leipheim und Ziemetshausen ein entscheidender Schritt in der Asyl- und Migrationspolitik sein, die Landrat Hans Reichhart (CSU) vorantreibt. Wie auch schon bei der Einführung der Bezahlkarte ist es der Kreis Günzburg, der vor allen anderen, oder zumindest an der Spitze in Bayern, "Nägeln mit Köpfen" macht. Warum dieser Eifer? 

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