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Landkreis Günzburg: Feuerwerk und Böller: Was gilt an Silvester im Kreis Günzburg?

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Feuerwerk und Böller: Was gilt an Silvester im Kreis Günzburg?

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    Raketen und Knaller dürfen auch in diesem Jahr in Deutschland nicht verkauft werden.
    Raketen und Knaller dürfen auch in diesem Jahr in Deutschland nicht verkauft werden. Foto: Christophe Gateau, dpa

    Wegen der Corona-Pandemie gilt zu Silvester wieder ein Verkaufsverbot für Böller. Nach der Regelung, die der Bundesrat kürzlich gebilligt hat, darf wie schon 2020 kein Feuerwerk über die Ladentheken gehen. So sollen Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Raketen vermieden und damit die bereits extrem belasteten Krankenhäuser geschont werden. Zudem herrscht in Bayern ein

    Keine Einsätze für den Rettungsdienst im Kreis Günzburg in der Silvesternacht im vergangenen Jahr

    Im vergangenen Jahr gab es eine solche Allgemeinverfügung des Landkreises Günzburg, die das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im Landkreis grundsätzlich untersagt hatte. Dies ist für dieses Jahr nicht geplant, erklärt das Landratsamt auf Anfrage. Aufgrund des erneuten Verkaufsverbots von Feuerwerkskörpern gehe man davon aus, dass private Vorräte größtenteils aufgebraucht seien. Im vergangenen Jahr habe es in der Silvesternacht keine Einsätze des Rettungsdienstes gegeben, die auf Feuerwerkskörper zurückzuführen gewesen seien.

    Insofern sei auch im Privatbereich und auf privaten Grundstücken, wo geböllert werden durfte und darf, verantwortungsvoll mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern umgegangen worden, erklärt Sprecherin Angela Brenner. Von diesem Verantwortungsbewusstsein gehe man auch dieses Jahr aus. Das Landratsamt sei aber gerade in Kontakt mit den Polizeiinspektionen bezüglich des "Menschenansammlungsverbotes". So sind in Bayern zwischen dem 31. Dezember, 15 Uhr, und dem 1. Januar, 9 Uhr, auf belebten Plätzen und ihrem weiteren Umfeld Menschenansammlungen verboten, die über zehn Personen hinausgehen. Welche Plätze das sind, müssen die Gemeinden festlegen. Gegebenenfalls würden hier noch einzelne Plätze benannt, erklärt das Landratsamt.

    Günzburg und Krumbach planen keine zusätzlichen Silvester-Verbote

    Die Zuständigkeit des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes liegt bei diesem. Aus rein infektionsschutzrechtlicher Sicht würden die Städte im Landkreis aufgrund von Corona keine weiteren Verbote veranlassen. Ob die Städte das aus anderen Sicherheitsbedenken tun, ist dem Landratsamt nicht bekannt.

    Die Stadt Burgau hat Feuerwerk und Böller im Bereich des Schlosses explizit untersagt, ansonsten gelten die allgemeinen Regeln. Seitens der Stadt Günzburg sind unabhängig der bundes- und landesweiten Feuerwerksverbote keine zusätzlichen Verbote oder Allgemeinverfügungen vorgesehen, erklärt Sprecherin Carmen Willer. Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr hätten gezeigt, dass auch aufgrund des bundesweiten Verkaufsverbots für Feuerwerk und Böller keine zusätzlichen Einschränkungen, wie zum Beispiel ein Abbrennverbot in der Altstadt, notwendig seien. Die Stadtverwaltung möchte durch Verbote nicht für zusätzliche Verwirrung bei den Bürgern sorgen. Viel mehr fordert sie diese zur Rücksichtnahme und zu besonnenem Handeln auf. Auch bei der Krumbacher Stadtverwaltung sind keine zusätzlichen Regelungen geplant, sagt Mathias Vogel von der Feuerwehr.

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