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Landkreis Günzburg: Endlagersuche: Kommt ein Gebiet im Landkreis Günzburg infrage?

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Endlagersuche: Kommt ein Gebiet im Landkreis Günzburg infrage?

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    Rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Atommüll müssen in Deutschland sicher in einem Endlager untergebracht werden. Die Suche nach dem Standort wird noch lange dauern.
    Rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Atommüll müssen in Deutschland sicher in einem Endlager untergebracht werden. Die Suche nach dem Standort wird noch lange dauern. Foto: Sina Schuldt, dpa

    Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sucht im Auftrag des Bundes nach dem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Am Montag, 4. November, veröffentlichte die BGE Arbeitsstände aus dem aktuellen Arbeitsschritt. Der Landkreis Günzburg liegt in einem der 13 Teilgebiete, für die es neue Informationen gibt. Das Ziel der BGE ist es laut eigener Aussage, mit einer jährlichen Veröffentlichung des Arbeitsfortschrittes die schrittweise räumliche Einengung für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen.

    Das wichtigste Werkzeug für die Ermittlung von Standortregionen aus den Teilgebieten sind die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). In den rvSU wird auf Basis zur Verfügung stehender geologischer Daten geprüft, inwieweit der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle unter den jeweiligen geologischen Gegebenheiten erwartet werden kann. Der Arbeitsstand zeigt Flächen in Teilgebieten, die bereits einen oder zwei der vier Prüfschritte der aktuell laufenden repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) nicht bestanden haben. Aus Sicht der BGE werden diese Flächen daher nicht in die engere Auswahl für einen Endlagerstandort schaffen.

    Der Zwischenstand der Endlagersuche liefert kein verbindliches Ergebnis

    Die veröffentlichten Arbeitsstände sind laut der Bundesgesellschaft noch keine verbindlichen Ergebnisse, weil die Einschränkung der Teilgebiete auf Standortregionen gemäß Gesetz erst am Ende der Phase I durch den Gesetzgeber erfolgt. Ende 2027 schlägt die BGE Standortregionen für die übertägige Erkundung vor. Dieser Vorschlag wird dann vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Wissenschaft und Öffentlichkeit werden durch das BASE beteiligt. Die Entscheidung über Standortregionen, die in Phase II übertägig erkundet werden, trifft schließlich der Bundesgesetzgeber.

    Unter der Internetadresse www.bge.de/navigator kann man in einer interaktiven Karte den Arbeitsstand der jeweiligen Flächen sehen. Der Navigator zeigt auch Begründungen zur Kategorisierung der Gebiete. Eine integrierte Postleitzahl-Suchfunktion liefert Informationen zum Stand der Arbeiten der BGE in der jeweiligen Kommune, Bürgerinnen und Bürger können außerdem nach ihrem Heimatort suchen und sehen, zu welchem Ergebnis die BGE bisher kam.

    Der Großteil des Landkreises Günzburg liegt laut der Karte in einem orangefarbenen Bereich, Kategorie D: Das bedeutet, dass dieses Gebiet für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet ist. Das Gebiet liegt im Teilgebiet „Opalinuston-Formation“ beziehungsweise „Mitteljura“. Das Wirtsgestein in diesem Teilgebiet ist Tongestein.

    Insgesamt kategorisieren die Arbeitsstände rund 18 Prozent der Teilgebietsflächen als ungeeignet oder gering geeignet.
    Insgesamt kategorisieren die Arbeitsstände rund 18 Prozent der Teilgebietsflächen als ungeeignet oder gering geeignet. Foto: BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

    Die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder erklärt: „Wir veröffentlichen ab sofort jährlich und öffentlich einsehbar unsere vorläufigen Arbeitsstände. So ist für die Öffentlichkeit immer nachvollziehbar, welche Gebiete wir bereits auf ihre Sicherheit hin bewertet haben.“ Die Methodik, mit der die Sicherheit im aktuellen Arbeitsschritt bewertet wird, erläutert Lisa Seidel, Bereichsleiterin Standortauswahl bei der BGE, wie folgt: „Wir suchen in einem wissenschaftsbasierten Verfahren den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit. Daher setzen wir die Sicherheitsanforderungen für die Gebiete mit jedem Prüfschritt ein bisschen höher. Gebiete, die eine Hürde nicht überspringen, werden nicht weiterbearbeitet.“ So nähert sich die BGE Schritt für Schritt den Regionen mit der bestmöglichen Sicherheit.

    In diesem Jahr werden Gebiete veröffentlicht, die nach derzeitigem Arbeitsstand bereits in Kategorie C oder D eingestuft werden konnten, weil sie eine Hürde oder zwei Hürden nicht übersprungen haben. Alle anderen Gebiete wurden noch nicht bewertet und befinden sich entsprechend weiterhin im Prüfprozess. So auch ein Teil des nördlichen Landkreises Günzburg.

    Der graue Bereich in einem Teil des nördlichen Landkreises wurde noch nicht abschließend untersucht.
    Der graue Bereich in einem Teil des nördlichen Landkreises wurde noch nicht abschließend untersucht. Foto: Screenshot Sophia Huber

    In den Orten Leipheim und Burgau etwa, links und rechts des orange-gefärbten Streifens, ist noch keine Einordnung erfolgt. Auch in den Nachbarlandkreisen wie Neu-Ulm fehlen noch große Teile, die nicht bewertet sind. Nach und nach sollen diese Gebiete geprüft und bekannt gegeben werden. (AZ, sohu)

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