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  3. Landkreis Günzburg: Gesetz zur Ganztagesbetreuung wirft im Landkreis Günzburg viele Fragen auf

Landkreis Günzburg
30.03.2023

Gesetz zur Ganztagesbetreuung wirft im Landkreis Günzburg viele Fragen auf

in drei Jahren soll es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern geben.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

Plus Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Im Jugendhilfeausschuss gibt es Kritik.

Die Rede ist schon heute von "gewaltigen Herausforderungen" für die Kommunen. Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Er sieht bis zur fünften Klasse von Montag bis Freitag täglich einen Umfang von acht Stunden vor, wobei auch die Unterrichtszeit angerechnet wird. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten. 

Wie Maria Dirr von der Abteilung Jugend, Familie und Bildung am Landratsamt Günzburg in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sagte, läuft die Bedarfsplanung nach dem sogenannten Hildesheimer Modell. Demnach wird sowohl der Bedarf für die Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung von null Jahren bis zur Einschulung als auch für die Grundschulsprengel für Buben und Mädchen im Grundschulalter ermittelt. Dirr: „Man kann davon ausgehen, dass Kinder, die bereits in der Krippe ganztägig betreut wurden, das Angebot auch in der Schule benötigen." Allerdings, sagte sie, müssten künftig auch die Ferien abgedeckt werden, was zusätzliche Anstrengungen bedeute. 

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