Gesetz zur Ganztagesbetreuung wirft im Landkreis Günzburg viele Fragen auf
Plus Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Im Jugendhilfeausschuss gibt es Kritik.
Die Rede ist schon heute von "gewaltigen Herausforderungen" für die Kommunen. Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Er sieht bis zur fünften Klasse von Montag bis Freitag täglich einen Umfang von acht Stunden vor, wobei auch die Unterrichtszeit angerechnet wird. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten.
Wie Maria Dirr von der Abteilung Jugend, Familie und Bildung am Landratsamt Günzburg in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sagte, läuft die Bedarfsplanung nach dem sogenannten Hildesheimer Modell. Demnach wird sowohl der Bedarf für die Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung von null Jahren bis zur Einschulung als auch für die Grundschulsprengel für Buben und Mädchen im Grundschulalter ermittelt. Dirr: „Man kann davon ausgehen, dass Kinder, die bereits in der Krippe ganztägig betreut wurden, das Angebot auch in der Schule benötigen." Allerdings, sagte sie, müssten künftig auch die Ferien abgedeckt werden, was zusätzliche Anstrengungen bedeute.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.