Das Jahrhunderthochwasser hat im Landkreis Günzburg enorme Schäden angerichtet, tausende Privathaushalte sind davon betroffen. Seit einer Woche können die Betroffenen über den Landkreis Günzburg die Soforthilfe der Bayerischen Staatsregierung für „Haushalt/Hausrat“ sowie für „Ölschäden an Wohngebäuden“ beantragen. 979 Anträge wurden im Landratsamt Günzburg bereits bearbeitet und damit fast 3,1 Millionen Euro an die Betroffenen ausbezahlt, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
„Wir wollen und müssen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch helfen“, sagt Landrat Hans Reichhart. Der Landkreis Günzburg hat deshalb gleich nach Bekanntgabe der Bayerischen Staatsregierung, dass eine Soforthilfe ausbezahlt wird, für die Anträge ein Online-Formular eingerichtet. Unter www.landkreis-guenzburg.de können Betroffene den Antrag ganz einfach digital ausfüllen. Das Konzept wurde mittlerweile von anderen Landkreisen übernommen.
Hier gibt es Hilfen für die Hochwasserbetroffenen
Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5000 Euro können laut Bayerischer Staatsregierung Mieter oder Eigentümer beantragen, die selbst im betroffenen Objekt wohnen. Die Soforthilfe Ölschäden an Wohngebäuden in Höhe von bis zu 10.000 Euro können von den Eigentümern gestellt werden. Bei „Versicherbarkeit" gibt es laut Staatskanzlei für beide Soforthilfen einen Abschlag von 50 Prozent. Unternehmen und Selbstständige können Soforthilfe bei der Regierung von Schwaben beantragen. Für die Soforthilfen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. (AZ)