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Landkreis Günzburg: AfD scheitert im Kreistag mit Antrag zu 80-Cent-Jobs

Landkreis Günzburg

AfD scheitert im Kreistag mit Antrag zu 80-Cent-Jobs

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    Der AfD-Landtagsabgeordnete Gerd Mannes sieht noch viel Potenzial, Asylbewerber zu Arbeit zu verpflichten.
    Der AfD-Landtagsabgeordnete Gerd Mannes sieht noch viel Potenzial, Asylbewerber zu Arbeit zu verpflichten. Foto: Bernhard Weizenegger

    Wozu eigentlich dieser Antrag? So lautete parteiübergreifend die mehrheitliche Meinung bei der Sitzung des Günzburger Kreistags zu einer Initiative der AfD-Fraktion. Sie beantragte, „den Einsatz von Asylbewerbern zur Verrichtung von gemeinnützigen Arbeiten“ zu prüfen. Landrat Hans Reichhart (CSU) betonte, dass es bereits jetzt gesetzlich geregelt sei, dass „arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber zur Annahme einer angebotenen Arbeitsgelegenheit verpflichtet sind“. Ansonsten, so Reichhart, würden Leistungen gekürzt. Beispiele für einen Arbeitseinsatz gebe es im Landkreis Günzburg etwa in Ziemetshausen und Leipheim. Reichhart: „Auch mehrere andere Kommunen haben Interesse bekundet. Wir wollen das weiter voranbringen.“ Auch CSU-Fraktionschef Robert Strobel sagte, der Landkreis sei bei diesem Thema längst aktiv und deshalb auch kein Antrag nötig. Gerd Mannes (AfD) wollte sich damit nicht zufriedengeben. Er betonte, dass es noch viel Potenzial gebe, Asylbewerber zur Arbeit zu verpflichten. Mannes: „Der Landkreis Günzburg ist Schlusslicht in Schwaben.“ Der Antrag wurde vom Kreistag gegen fünf Stimmen der AfD abgelehnt.

    Nach der Einführung der Arbeitspflicht schrieb Mannes in einer Pressemitteilung Mitte Mai dieses Jahres an unsere Redaktion, die Fraktion begrüße es ausdrücklich, "dass Landrat Reichhart unseren Antrag [...] zur Arbeitspflicht für Asylbewerber so zeitnah umsetzen wird." Mitte April reichte die Kreis-AfD den Antrag per Mail beim Landrat und dessen Büro ein, wie ein E-Mail-Verkehr, der der Redaktion vorliegt, beweist. Auf Nachfrage beim Landratsamt sei der Antrag der AfD-Fraktion dort eingegangen, allerdings nicht innerhalb der gemäß Geschäftsordnung des Kreistages hierfür geltenden Frist, um noch in der Sitzung des Kreisausschusses am 6. Mai behandelt zu werden. Deswegen stand er diese Woche erst auf der Tagesordnung. (jös, sohu)

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