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Kreis Günzburg: Mann aus Kreis Günzburg muss mehrere Jahre in Haft: Heroin-Handel wird hart bestraft

Kreis Günzburg

Mann aus Kreis Günzburg muss mehrere Jahre in Haft: Heroin-Handel wird hart bestraft

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    Heroin gilt als eine der gefährlichsten Drogen. Ein 51-Jähriger muss für seinen Handel mit dem Rauschgift für vier Jahren ins Gefängnis.
    Heroin gilt als eine der gefährlichsten Drogen. Ein 51-Jähriger muss für seinen Handel mit dem Rauschgift für vier Jahren ins Gefängnis. Foto: Boris Roessler/dpa (Symbolbild)

    Weil er einen schwunghaften Handel mit Heroin betrieb, musste sich ein 51-jähriger Informatiker aus dem Landkreis Günzburg vor dem Landgericht Memmingen verantworten (wir berichteten). Am zweiten Verhandlungstag wurde er von der Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Hörmann zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Dass es zu einer Verurteilung kommen würde, war eigentlich schon nach dem ersten Verhandlungstag klar. Gleich zum Prozessauftakt hatte sich das Gericht mit der Staatsanwaltschaft, Pflichtverteidigerin Natalie Zinger-Reimann und Pflichtverteidiger Heiko Weber im Rahmen einer sogenannten „Verständigung“ für den Fall eines „vollumfänglichen Geständnisses“ des Angeklagten auf einen Strafrahmen zwischen drei Jahren und acht Monaten und vier Jahren und sechs Monaten geeinigt. Anschließend hatte Weber für seinen Mandanten erklärt, dass alle fünf Anklagepunkte zutreffend seien. Zwischen Mai und August 2019 hatte der Angeklagte demnach mindestens fünf Mal Heroin unterschiedlicher Qualität, in Einzelmengen zwischen fünf und 60 Gramm, an einen Abnehmer verkauft, der schon in einem früheren Prozess vor dem Landgericht Memmingen verurteilt worden war.

    Der Angeklagte will sich nicht untersuchen lassen

    Nachdem am ersten Prozesstag mehrere Beamte der ermittelnden Polizeidienststellen aus Memmingen und Neu-Ulm gehört worden waren, kamen bei der Fortsetzung der Verhandlung einige Sachverständige zu Wort. Zunächst ging es um eine DNA-Spur auf einer Plastiktüte, in der das Rauschgift verpackt war. Es habe sich um eine „Mischspur“ gehandelt, die von mindestens zwei Person verursacht worden sei, führte der Sachverständige der Rechtsmedizin Ulm aus. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sei in der Spur auch der „genetische Fingerabdruck“ des Angeklagten enthalten.

    Ein Gutachter aus Erlangen berichtete über die Untersuchung einer Haarprobe. In den Haaren seien Abbauprodukte von Ecstasy-Pillen, Heroin und Methadon aufgefunden worden. Es sei von einem regelmäßigen Konsum dieser Drogen auszugehen. Zuletzt wurde Andreas Küthmann, der Leiter des Bezirkskrankenhauses Memmingen, als psychiatrischer Gutachter gehört. Er hätte den Angeklagten untersuchen sollen. Der aber hatte sich geweigert, den entsprechenden Termin wahrzunehmen. So musste der Arzt sein Gutachten auf die Erkenntnisse beschränken, die er aus den Akten und dem Prozessverlauf gewonnen hatte.

    Staatsanwalt will Geständnis nicht überbewerten

    Für ihn hätten sich keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit ergeben. Auch die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt seien aus medizinischer Sicht nicht gegeben. Vor den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantwortete der 51-Jährige einige Fragen zu seiner Person. Der geschiedene Vater von drei Kindern ist nicht vorbestraft und hat sich, wie einem Bericht der Haftanstalt zu entnehmen war, in der Untersuchungshaft bislang sehr lobenswert benommen.

    Staatsanwalt Andreas Oehmig hielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten für angemessen. Das Geständnis des Angeklagten wollte er nicht überbewerten. Den Tatnachweis hätte man seiner Überzeugung nach auch ohne Geständnis erbringen können. Verteidigerin Zinger-Reimann bat das Gericht um eine möglichst niedrige Strafe: „Sie haben so viel Gutes über meinen Mandanten gehört.“

    Verteidiger greift den Staatsanwalt an

    Rechtsanwalt Weber bedankte sich für die Art und Weise, „wie wir hier verhandelt haben“, griff dann aber den Vertreter der Anklage an: „Ich finde, Herr Staatsanwalt, Sie haben es sich hier ein wenig zu einfach gemacht!“

    Die Aussage, das Geständnis sei nicht viel wert, sei ein fatales Zeichen an alle Straftäter. Es wäre „ein Paradefall gewesen, in dem man hätte richtig verteidigen“ und möglicherweise sogar einen Freispruch herausholen können. Die Protokolle zur Telefonüberwachung ließen alle denkbaren Interpretationen zu: „Der Mann hat es verdient, dass Sie am unteren Rand der Vereinbarung bleiben.“

    Die Kammer verurteilte den 51-jährigen Informatiker schließlich zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Außerdem hat er 3050 Euro Wertersatz für die Einnahmen aus den angeklagten Drogengeschäften zu zahlen. Und natürlich hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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