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Kommentar: Mutige Entscheidung für ein "Tiny House" in Behlingen

Kommentar

Mutige Entscheidung für ein "Tiny House" in Behlingen

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    Eine junge Frau sitzt mit ihrem Laptop auf einer Empore eines XS-Hauses.
    Eine junge Frau sitzt mit ihrem Laptop auf einer Empore eines XS-Hauses. Foto: Guido Kirchner (dpa)

    Ein „Tiny House“ ist sicher kein Vorzeigebeispiel für eine besonders gelungene schwäbische Bauweise. Und ich bewundere Menschen, die voller Tatendrang und mit handwerklichem Geschick beispielsweise alte Gebäude – von Bauernhäusern bis hin zu Pfarrhöfen – kaufen, herrichten und damit vor dem Verfall retten.

    Doch die Lebensentwürfe der Menschen sind unterschiedlich. Dazu gehören auch Vorstellungen eines jeden Einzelnen, wie er gerne wohnen möchte. Die Lilliput-Häuschen, die in den USA vor gut zehn Jahren auch eine Antwort auf die Finanz- und Immobilienkrise waren, finden in Deutschland mehr und mehr Anhänger.

    Es ist wahrlich nicht Jedermanns Sache, sich auf derart wenige Quadratmeter zu beschränken. Gleichwohl gibt es Gründe, die im individuellen Fall dafür sprechen. Ein verhältnismäßig günstiger Anschaffungspreis, ein auf Bescheidenheit ausgerichteter Lebensstil könnten auch den Ausschlag für diese alternative Wohnform geben.

    Eine Antwort auf den Flächenfraß

    Das, was Antonie Neumann vorhat, ist mutig. Und es kann eine Antwort auf den scheinbar unaufhaltsamen Flächenfraß sein.

    Wenn Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung unproblematisch sind und auch die spätere Entsorgung eines „verbrauchten“ Minihäuschens ökologisch keine Bedenken auslöst, gibt es keinen Grund, sich gegen ein „Tiny House“ zu stellen, wie es gerade im benachbarten Landkreis Neu-Ulm in Attenhofen geschieht.

    Da scheint das St.-Florians-Prinzip wieder einmal fröhliche Urständ zu feiern – dieses Mal in Form einer Unterschriftenversammlung der Nachbarn gegen dieses Vorhaben.Ob das bei einem mondänen Bungalow im Toskana-Stil auch geschehen wäre?

    Die Kleinsthäuschen sind in jedem Fall einen Versuch wert, sofern gegen sie keine sachlichen Vorbehalte angeführt werden können. Dass vielleicht die eigene Vorstellung von Wohnästhetik eine andere ist, mag dahingestellt sein. Ins Gewicht fällt diese Form der Engstirnigkeit nicht.

    Lesen Sie dazu auch:

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