Der Rüffel des Verwaltungsgerichts Augsburg ist deutlich: Das Landratsamt Günzburg hat sich einfach auf die Beschwerden von Nachbarn verlassen, ohne diese zu überprüfen – und wollte einen Kfz-Betrieb nur auf dieser Grundlage 6000 Euro zahlen lassen. Das sei nicht akzeptabel. Zudem stellte die Vorsitzende Richterin die Frage, ob die Justiz denn die Arbeit des Amtes übernehmen soll (lesen Sie hier den Bericht dazu).
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