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Kommentar: Es gibt keine Quotientenopfer im Amateurfußball

Kommentar

Es gibt keine Quotientenopfer im Amateurfußball

Jan Kubica
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    Pandemie-bedingt wurde auf dem Fußballplatz des VfL Leipheim schon lange nicht mehr gespielt. In dieser Saison wird der Ball auch nicht mehr rollen: Der BFV bricht die Spielzeit ab.
    Pandemie-bedingt wurde auf dem Fußballplatz des VfL Leipheim schon lange nicht mehr gespielt. In dieser Saison wird der Ball auch nicht mehr rollen: Der BFV bricht die Spielzeit ab. Foto: Bernhard Weizenegger

    Was dir im Sport nicht glückt, erreichst du ja vielleicht vor Gericht. Nach diesem Motto agieren jene bayerischen Fußballvereine, die nun nach dem allerletzten Strohhälmchen suchen, den Klassenerhalt auf juristischem Weg irgendwie hinzubiegen. In Wahrheit ist das Heulen und Wehklagen über den in seiner Wirkung ach so unbarmherzigen Paragrafen 93 der Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbands nur eines: armselig.

    Sportlich fair präsentieren sich dagegen die Vereine im Landkreis Günzburg. Keiner hat sich am Aufstand der Abstiegskandidaten beteiligt. Es mangelt auch an einem nachvollziehbaren Anlass, denn alle Tabellen der regionalen Spielgruppen stimmen an den Auf- und Abstiegspositionen mit den nach Quotientenregel ermittelten Ranglisten überein. Sämtliche darüber hinausgehenden Diskussionen bewegen sich im Reich von Hätte, Wenn und Weißnichtwas.

    Abstieg ist kein Härtefall

    Wir alle befinden uns mitten in einer lebensbedrohenden Pandemie. Jeden Tag sterben Menschen. Unternehmer bangen um ihre Existenz, Jugendliche um ihre Zukunft. Andauernd bilden sich neue Härtefälle. Dass ein Amateurfußballverein als Tabellenletzter nach einer zu zwei Dritteln gespielten Runde aufgrund der Quotientenregel absteigt, ist kein Härtefall. Und schon gleich gar nicht existenzbedrohend. Es ist okay so. Hört auf zu jammern. Steigt ab und steigt im nächsten Jahr wieder auf.

    Der BFV hat richtig gehandelt - als einziger Landesverband

    Um Missverständnisse zu vermeiden: Kritik am BFV darf und muss sein. Im konkreten Fall, noch im ersten Erschrecken über das verheerende Wüten des Coronavirus, hat er aber genau das Richtige getan. Als einziger unter den 21 Landesverbänden im deutschen Fußball übrigens. Er hat die Saison 2019/20 nicht abgebrochen, sondern unterbrochen. In der weisen Erkenntnis, dass kein Mensch einen reibungslosen Verlauf einer neuen Runde 2020/21 vorhersagen kann. Die Realität hat diese von Vor-Sicht geprägte Handlungsweise bestätigt. Und sie bestätigt im Nachhinein die Notwendigkeit, den Abbruch-Paragrafen in die Spielordnung einzufügen.

    Der Einwand, dass dies während der laufenden Runde geschah, ist inhaltlich korrekt. Den BFV-Verantwortlichen war bewusst, dass die Passage erst für eine neue Spielzeit, beginnend am 1. Juli 2021, rechtssicher zu formulieren war. Aber es stand eben schon damals im Raum, dass man selbst die verlängerte Spielzeit vielleicht nicht würde beenden können. Hier bot sich doch gar nichts anderes an, als den für den Ausnahmefall gedachten Paragrafen rückwirkend auch für die Saison 2019/21 heranzuziehen.

    Damals, im August 2020, hat sich kein einziger bayerischer Verein darüber beschwert. Jetzt kommen die selbst ernannten Quotientenopfer als Gscheidhaferl daher und unterzeichnen einen Offenen Brief an den Verband, der eine Aussetzung der Abstiegsregel fordert.

    So etwas tut man nicht

    Der Weg von hier zu aktuellen politischen Unappetitlichkeiten um CSU-Parlamentarier aus dem Landkreis Günzburg mag ein weiter sein, doch eine Parallele drängt sich auf. Eine Klage gegen den Abstieg nach den Bestimmungen des Paragrafen 93 ist juristisch begründbar und vielleicht sogar aussichtsreich – aber so etwas tut man einfach nicht.

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