Ein 22-Jähriger konnte in einem Ortsteil von Kötz im Laufe einer Verkehrskontrolle am frühen Samstagmorgen keinen Führerschein vorzeigen. Der Grund war kurz danach klar: Das Dokument war einige Tage zuvor bei einer Polizeidienststelle in amtliche Verwahrung gegeben worden. Eine Überprüfung ergab, dass der Autofahrer ein einmonatiges Fahrverbot anzutreten hatte. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbots eingeleitet. Zudem wurde bekannt, dass der Mann nicht Halter des Fahrzeuges war. Hinsichtlich des bestehenden Fahrverbots muss auch der Halter des Wagens mit einem Strafverfahren rechnen. Dabei geht es laut Polizei um die "Ermächtigung zum Führen eines Fahrzeuges trotz Fahrverbots". (AZ)
Kötz