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Kötz: Kötz und Bubesheim halten Grundsteuerhebesätze für 2025 unverändert

Kötz

Kötz und Bubesheim halten Grundsteuerhebesätze für 2025 unverändert

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    Die Grundsteuer wird sich auch im kommenden Jahr in den Gemeinden Kötz und Bubesheim nicht ändern.
    Die Grundsteuer wird sich auch im kommenden Jahr in den Gemeinden Kötz und Bubesheim nicht ändern. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Gute Nachrichten gibt es aus den Kommunen Kötz und Bubesheim. In ihren Gemeindeparlamenten wurde beschlossen, dass die Grundsteuer A und die Grundsteuer B zum 1. Januar 2025 nicht erhöht werden. In Bubesheim bleibt damit die Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) auf 320 von Hundert und die Grundsteuer für die Grundstücke (B) ebenfalls auf 320 von Hundert. Für die Gemeinde Kötz bleiben die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B wie bisher auf 310 von Hundert. Nachdem 2025 erstmalig die „neue“ Grundsteuer zu bezahlen ist, die nach den neuen Berechnungsgrundlagen ermittelt wird auf Grundlage der Grundsteuererklärung, die alle Eigentümerinnen und Eigentümer beim Finanzamt abgeben mussten, werden die Entscheidungen der Kommunen über die Hebesätze für 2025 mit Spannung erwartet. Gerade die Grundsteuer ist für Gemeinden ein zuverlässige und planbare Einnahmequelle. Kötz rechnet 2024 mit Grundsteuereinnahmen in Höhe von knapp 390.000 Euro. In Bubesheim wird heuer mit Einnahmen in Höhe von 325.000 Euro gerechnet.

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