An Straßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen ist es für die Anwohnerinnen und Anwohner zu gefährlich, die Fahrbahnränder oder gar die Fläche bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen. Bisher galt in der Gemeinde Kötz nur die B16 laut Straßenreinigungsverordnung als eine solche Straße, an der die Anwohnerinnen und Anwohner nur für den Gehweg verantwortlich waren. Das ändert sich nun.
Kötz