Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Kammeltal/Peterswörth: Sportheim-Einbrecher überraschen mit Aussage bei Prozess in Günzburg

Kammeltal/Peterswörth

Sportheim-Einbrecher überraschen mit Aussage bei Prozess in Günzburg

    • |
    Am Günzburger Amtsgericht wird aktuell der Fall eines 18-Jährigen verhandelt, der ein 13 Jahre altes Mädchen in der Wohnung seiner Eltern vergewaltigt haben soll.
    Am Günzburger Amtsgericht wird aktuell der Fall eines 18-Jährigen verhandelt, der ein 13 Jahre altes Mädchen in der Wohnung seiner Eltern vergewaltigt haben soll.

    Hoher Sachschaden, aber geringe Beute: Das war die Bilanz zweier Einbrüche, die mehrere junge Männer in zwei Sportheime in Kleinbeuren in der Gemeinde Kammeltal und in Peterswörth (Landkreis Dillingen) verübten. Nun wurden drei Männer vom Günzburger Jugendschöffengericht verurteilt. Nur weil zwei der Angeklagten überraschend Geständnisse ablegten, blieben ihnen schwerwiegende juristische Folgen erspart.

    Beim ersten Verhandlungstag vor 14 Tagen hatten die beiden jungen Männer im Alter von 20 und 23 Jahren noch bestritten, dass sie beim Einbruch in Peterswörth im Dezember 2018 dabei waren und bezichtigten den älteren Komplizen der Lüge (wir berichteten). Diese Taktik wäre ihnen vor dem Jugendschöffengericht fast zum Verhängnis geworden.

    Erst als es schon fast zu spät war, kam die Wende. Vor der Beweisaufnahme und nach einem von Verteidiger Markus Neumann beantragten Rechtsgespräch machten die von ihm und Anwalt Mikael Milosevic vertretenen Männer reinen Tisch. Ein 20-Jähriger gestand, als Fahrer die Mittäter zu den Tatorten gebracht zu haben. „Ich habe im Internet nachgelesen“, sagte der Angeklagte, „und gedacht, ich werde härter bestraft, wenn ich dabei war.“ Inzwischen sei er aber zur Einsicht gekommen, dass er mit der Wahrheit besser dran sei.

    Der Günzburger Richter ist wenig begeistert

    Auch der 23-jährige Komplize räumte ein, dass er in Peterswörth dabei war. Er habe am ersten Verhandlungstag eine Blockade gehabt, weil für ihn viel auf dem Spiel stehe. Es tue ihm leid, beim letzten Mal gelogen zu haben. Vorsitzender Richter Walter Henle war wenig begeistert, dass die beiden den Mitangeklagten zuletzt „im Regen stehen gelassen“ und ihm eine Falschaussage unterstellt haben. Das Gericht verzichtete nach dieser Wende auf drei Zeugen, darunter ein Polizeibeamter und zwei bereits verurteilte Komplizen der Angeklagten.

    Vom Vorwurf des Bandendiebstahls rückten Staatsanwaltschaft und Gericht ab. Eine konkrete Verabredung zu den beiden Einbrüchen sei nicht nachweisbar, vielmehr seien die Taten in Peterswörth und Kleinbeuren spontan erfolgt.

    Dem mit 25 Jahren ältesten Angeklagten wurde dessen umfangreiches Geständnis bereits am ersten Verhandlungstag in Günzburg hoch angerechnet. Beim Urteil von einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1800 Euro zugunsten des Kinderschutzbundes fielen zwei länger zurückliegende Geldstrafen wenig ins Gewicht. Das Jugendschöffengericht nahm dem Hauptangeklagten seine Entschuldigung ab. Bei seiner Festnahme in Kleinbeuren hatte der erheblich Alkoholisierte Polizisten beleidigt und angespuckt.

    Bei einem 23-Jährigen ist die Sache nicht so einfach

    Dem Jüngsten des kriminellen Trios stellte die Jugendgerichtshilfe ein positives Zeugnis aus, da er einen festen Job habe. Das Gericht hielt eine Verwarnung und eine Geldauflage in Höhe von zwei Nettogehältern– das entspricht 3400 Euro – zugunsten zweier Hilfsorganisationen für ausreichend.

    Schwieriger lag der Fall beim 23-jährigen Angeklagten, weil er schon fünfmal mit zum Teil einschlägigen Delikten aufgefallen war und unter offener Bewährung stand. Sein Leben habe der junge Mann laut Bewährungshelfer mittlerweile geändert. „Er hat eine Kehrtwende hingelegt“, sein phlegmatisches Verhalten abgelegt und eine Aufnahmeprüfung zur Berufsoberschule geschafft und eingesehen, dass seine Beteiligung an den Beutezügen „Blödsinn“ war.

    "Das Damoklesschwert hängt über Ihnen"

    Wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls in zwei Fällen, dazu Widerstand und Beleidigung von Polizisten, kassierte der 23-Jährige eine einjährige Haftstrafe mit Bewährung und Geldbuße. Mit einem Jahr und vier Monaten fiel das Urteil für den zweitältesten Angeklagten am höchsten aus. Der 23-Jährige muss zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, aber erst innerhalb von vier Jahren, weil die derzeitige Beschäftigungslage wegen der Corona-Pandemie laut Jugendgerichtshilfe nicht gerade rosig sei.

    „Das Damoklesschwert hängt über ihnen“, warnte Richter Henle die Verurteilten, selbst kleine Delikte könnten die Bewährung kosten. Die eher geringfügige Beute bei den Einbrüchen wird als Wertersatz eingezogen und den betroffenen Sportvereinen als zumindest kleine Entschädigung zur Verfügung gestellt.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden