Zivilfahnder der Verkehrspolizei Günzburg hielten am Donnerstagnachmittag einen Autofahrer auf der A8 bei Jettingen-Scheppach in Fahrtrichtung Stuttgart an der Rastanlage Burgauer See an. Der 41-jährige Fahrer händigte den Beamten seinen ausländischen Führerschein, sowie die Fahrzeugpapiere aus. Wie die Polizei mitteilt, stellten die Fahnder zunächst fest, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vorlag. Diesen konnte der 41-Jährige durch Zahlung eines mittleren dreistelligen Betrages abwenden.
Günzburger Polizei entstempelt Kennzeichen an der Rastanlage Burgauer
Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass dem Fahrer von den Fahrerlaubnisbehörden das Recht aberkannt wurde, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, informiert die Polizei. Letztendlich stellten die Beamten noch fest, dass für das Fahrzeug auch keine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Daher entstempelte die Polizei die Kennzeichen und verhinderte die Weiterfahrt. Gegen den Mann leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz ein. (AZ)
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