Die Auflagen des Landratsamts für die Betreiber des Stauffenberg-Wehrs in Jettingen-Scheppach haben weiterhin Bestand. Am Dienstag gab das Verwaltungsgericht die Urteile bekannt. Für das Gericht ist es demnach unstrittig, dass die Stautafeln am Wehr repariert werden müssen. Zudem kommen weitere Auflagen, die für einen sicheren Kraftwerksbetrieb in der Zukunft erfüllt werden müssen. Bis diese erfüllt sind, darf die Mindel am Wehr nicht angestaut und kein Strom produziert werden. Doch in einem Punkt haben die Kläger Recht bekommen.
Jettingen-Scheppach