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Jettingen-Scheppach
12.06.2024

Auch in Jettingen und Scheppach muss Wasser abgekocht werden

In Jettingen und Scheppach muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

Nach dem Jahrhunderthochwasser im Kreis Günzburg wurden coliforme Keime in den Flachbrunnen gefunden. So geht es hier jetzt weiter.

Nach Ichenhausen, Unterrohr und dem Bibertal trifft es auch Jettingen-Scheppach: Das Trinkwasser im Bereich Jettingen und Scheppach muss vorsorglich abgekocht werden, teilte die Marktgemeinde am Abend mit. Bei den verstärkten Kontrollen der Wasserqualität im Nachgang zum Hochwasser wurde eine geringe Belastung mit coliformen Keimen in der Wassergewinnung Jettingen festgestellt. Die Ortsteile Freihalden, Ried, Eberstall, Schönenberg, Klingenburg und Unterwaldbach sind nicht davon betroffen, da deren Trinkwasser aus anderen Gewinnungsanlagen stammt.

Den Anwohnerinnen und Anwohnern wird geraten, Leitungswasser nur abgekocht zu trinken und für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Für Tiere, die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Wasser ohne Einschränkungen genutzt werden, teilt die Gemeinde mit. 

Coliforme Keime in Jettinger Flachbrunnen gefunden

Die geringe Menge an coliformen Bakterien wurde in den Flachbrunnen der Wassergewinnung Jettingen gefunden, aus welcher die Ortsteile Jettingen und Scheppach mit Wasser versorgt werden. Die Trinkwasserversorgung der Ortsteile Jettingen und Scheppach werde zwischenzeitlich ausschließlich über den Tiefbrunnen sichergestellt, bei welchem keinesfalls derartige Verunreinigungen auftreten können, heißt es auf der Internetseite der Marktgemeinde. Die betroffenen Flachbrunnen sind derzeit außer Betrieb genommen. Dennoch können Reste des zuvor in den Wasserbehältern gespeicherten bereits in das Leitungsnetz eingespeist worden sein. Das Abkochgebot sei deshalb als Vorsorgemaßnahme bis auf Weiteres unumgänglich.

Damit das Abkochgebot wieder aufgehoben werden kann, muss die Beprobung der Wasserqualität bei drei aufeinanderfolgenden Proben ohne Befund sein, damit das Abkochgebot wieder aufgehoben werden kann. Dies kann jedoch noch einige Zeit dauern. (AZ)

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