Mit dem geplanten Baugebiet "Südlich des Leitiwegs – Erweiterung II" im Ortsteil Hochwang ist die Stadt Ichenhausen wieder einen Schritt weitergekommen. In der jüngsten Sitzung des Stadtrats ging es um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Dutzende Seiten mit Stellungnahmen arbeitete Bürgermeister Robert Strobel ab, das Gremium hatte bei keinem Punkt Einwände. Ein Bürger äußerte seine Bedenken dahingehend, dass das "Bebauungslayout" sich massiv und deutlich negativ vom Rest des Wohngebietes westlich der B16 unterscheide.
Der Bau- und Umweltausschuss beschloss im Herbst 2022, für die Schaffung von 24 neuen Bauplätzen in Hochwang am südwestlichen Ortsrand südlich der Straße "Leitiweg" einen Bebauungsplan, damals noch im beschleunigten Verfahren, auszuweisen. Als das Bundesverwaltungsgericht 2023 entschieden, dass ein solches Verfahren dem europäischen Recht widerspricht, wurde es in ein Regelverfahren übergeleitet. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden. 19 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligten sich laut Strobel am Verfahren, ihre Stellungnahmen verlas er in der jüngsten Sitzung.
Der Bayerische Bauernverband wies darauf hin, dass aus den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen Emissionen auftreten. Die Betriebe wollten sich absichern, sodass im Bebauungsplan festgehalten werden müsse, dass die Grundstücksbesitzer die landwirtschaftlichen Emissionen und Lärmbelästigung dulden müssen. Die Stadt fasste den Beschluss, diesen Passus zu ergänzen. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist laut Landratsamt eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich grundsätzlich denkbar. Bei einer Weiterführung dieser Planung sollte aber die südliche Ortsrandeingrünung einheitlich vorab durch die Stadt Ichenhausen angelegt werden, empfiehlt die Behörde. Die Stadt erklärte, dass dies verbindlich festgesetzt sei.
Baugebiet in Hochwang liegt nicht in der Hauptwindrichtung der Lederfabrik
Das Landratsamt wies zudem auf den Immissionsschutz hin. Das Plangebiet befinde sich im Südwesten von Hochwang, westlich davon seien der Fußball- und Trainingsplatz. Weiter westlich, in etwa 200 Meter Entfernung, verlaufe die Bahnlinie Günzburg-Mindelheim. In 480 Meter Entfernung liegen gemäß rechtskräftiger Bebauungspläne Gewerbegebiete. Südöstlich des Planbereichs, in etwa 565 Metern Entfernung, sei die Lederfabrik. Der Stadtrat beschloss einstimmig, mitzuteilen, dass bezüglich Sportanlagenlärm die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Was die Lederfabrik angehe, liege das Plangebiet nicht in einer der Hauptwindrichtungen. Ein Geruchsgutachten sei aufgrund dessen sowie des großen Abstandes nicht erforderlich.
Ein Bürger monierte, dass eine "geschlossene Häuserwand" und damit eine Art Mauer entstehen könnte. Die Stadt hielt entgegen, dass es sich bisher lediglich um eine vorgeschlagene Bebauung handle. Eine geschlossene Häuserwand sei keinesfalls festgesetzt. Der Einwender kritisierte zudem, dass er zwar kein Fan gerader Straßenzüge sei, aber dass dadurch zumindest die Bebauung immer konsequent und in gewisser Weise aufgelockert sei. Mit den geplanten Sackgassen ergebe sich hier eine andere Situation. Die Stadt erklärte, dass sich durch die flexible Anordnung der Gebäude mehr Spielräume hinsichtlich einer städtebaulichen Auflockerung ergeben. Die Stichstraßen dienten der erforderlichen Anbindung der tieferliegenden Grundstücke. Bezüglich dem in der Anregung hervorgebrachten eigenen Bauwunsch weist die Stadt darauf hin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verbindlichen Zusagen zu einem Bauplatz möglich sind.