Vor dem Landgericht Memmingen musste sich ein 32-Jähriger aus Ichenhausen in mehreren Prozesstagen verantworten. Die Erste Strafkammer hat den Fall nun bewertet. Ein Tötungsvorsatz sei dem fünffach vorbestraften 32-Jährigen nicht nachzuweisen, sagte Landgerichtssprecher Jürgen Brinkmann auf Anfrage unserer Redaktion. Stattdessen erfolgte die Verurteilung am fünften Prozesstag wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und mehrfacher Körperverletzung.
Die Bluttat im Haus der Mutter des Angeklagten hatte sich wie berichtet am 28. Dezember 2023 abgespielt. Gegen 4 Uhr wollte der Täter, der nicht im Haus wohnt, von seinen Verwandten Geld und Drogen haben. Es kam zum Streit mit Mutter und Bruder, den Angeklagten nicht im Haus haben wollten. Der Täter bewaffnete sich mit einem Küchenmesser und drohte, seine Mutter und den Bruder abzustechen, sollten diese nicht den Weg frei machen.
Weil er weder Geld noch Rauschgift bekam, warf der Rasende zunächst einen Küchentisch, der die Mutter verletzte. Dann rammte der Angeklagte seinem Bruder, der sich auf einem Sofa mit einer Flasche gegen den Angreifer wehrte, das Küchenmesser in die rechte Brust. Die Verletzung sei laut einer Sachverständigen potenziell lebensgefährlich gewesen. Danach flüchtete der Täter, konnte aber noch in derselben Nacht auf dem Dachboden eines Hotels in Ichenhausen festgenommen werden.
Angeklagter hat Messerattacke bedauert
Nur wenige Tage vorher, am Heiligen Abend, war es im Haus der Mutter schon zu einem ersten Streit gekommen. Dabei hatte der 32-Jährige einen weiteren jüngeren Bruder mit einem Baseballschläger traktiert. Die Verletzung war jedoch nicht sehr schwer. Während der ersten Verhandlungstage hatte der Angeklagte die Messerattacke mehrfach bedauert und war häufig in Tränen ausgebrochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 32-Jährigen eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monate beantragt, der Verteidiger ein Strafmaß von drei Jahren und vier Monaten.
Am Freitag wurde der Mann nun zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist laut Landgerichtssprecher noch nicht rechtskräftig.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden