Die Aufklärung von Straftaten und deren Ahndung stößt bisweilen auf ganz ungewöhnliche Schwierigkeiten: Wie in dem Fall, der nun am Günzburger Amtsgericht verhandelt wurde. Es ging um einen Einbruchdiebstahl ins Ichenhauser Freibadstüble. Da die angeklagte 21-Jährige ein eineiiger Zwilling ist, wurde sie freigesprochen. Auf dem Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro bleibt die Kioskpächterin jetzt sitzen, wie sie unserer Redaktion gegenüber erklärt.
Ichenhausen