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Ichenhausen: Ab Januar gilt eine „neue“ Grundsteuer in Ichenhausen

Ichenhausen

Ab Januar gilt eine „neue“ Grundsteuer in Ichenhausen

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    Die Stadt Ichenhausen muss die Hebesätze für die Grundsteuer anpassen.
    Die Stadt Ichenhausen muss die Hebesätze für die Grundsteuer anpassen. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Die Stadt Ichenhausen kommt wie andere Städte und Kommunen in Bayern nicht drumherum: Ab dem 1. Januar 2025 muss von Gesetzes wegen die Grundsteuer neu erhoben werden. Nachdem bereits im Haupt- und Personalausschuss ausgiebig darüber diskutiert worden war, fiel die Abstimmung über die Anpassung der Hebesätze in der jüngsten Stadtratssitzung kurz, ohne Debatte und ohne Gegenstimme aus. Noch im laufenden Jahr sollen die Bescheide den Bürgern zugestellt werden.

    Mit der Grundsteuerreform, die 2025 in Kraft tritt, wird der Einheitswert aufgrund aktueller Wertverhältnisse neu berechnet. Die neuen Berechnungsgrundlagen wurden von den Finanzämtern ermittelt, auf dieser Basis kalkulieren Städte und Gemeinden die Grundsteuer anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimme damit die Höhe der Steuer. Der in Ichenhausen seit 2016 geltende Hebesatz für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und B (bebaute und unbebaute gewerbliche und private Grundstücke) betrug bis jetzt 310 Prozent.

    Nur Gundremmingen hat niedrigere Hebesätze

    Bürgermeister Robert Strobel betonte, dass die Stadt im landkreisweiten Vergleich relativ niedrige Hebesätze gehabt habe. Lediglich die Gemeinde Gundremmingen lag mit je 150 Prozent darunter. Deisenhausen war mit 500 (Grundsteuer A) und 400 Prozent (B) Spitzenreiter. Der Durchschnittshebesatz im Landkreis betrug im vergangenen Jahr bei der Grundsteuer A 360 Prozent, bei der Grundsteuer B 342,5 Prozent. Konkrete Zahlen lieferte die Verwaltung den Räten auch mit: Das Grundsteueraufkommen der Stadt Ichenhausen betrug im Schnitt der vergangenen fünf Jahre insgesamt rund 949.000 Euro. Auf die Grundsteuer A entfielen lediglich 49.000 Euro, die Grundsteuer B machte den Mammutanteil aus.

    Bei der Beratung über die Festlegung der künftigen Hebesätze ließ die Verwaltung finanzpolitische Aspekte einfließen. Die Stadt müsse mit einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen rechnen, die Gewerbesteuereinnahmen der vergangenen Jahre könnten dauerhaft nicht mehr erreicht werden, die Personalausgaben steigen, die Umlagekraft der Stadt gehe wohl deutlich zurück. Der Empfehlung, für die Grundsteuer A den Hebesatz auf 380 Prozent anzuheben und für die Grundsteuer B auf 250 Prozent zu reduzieren, folgte der Stadtrat einstimmig. Noch heuer sollen Strobel zufolge die Grundsteuerbescheide erstellt und verschickt werden.

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