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Hochwang/München: Erfolg vor Verwaltungsgerichtshof: Der Fall Tongrube hat ein Ende

Hochwang/München

Erfolg vor Verwaltungsgerichtshof: Der Fall Tongrube hat ein Ende

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    Das lange Hin und Her um die Erweiterung und Verfüllung der Tongrube in Ichenhausen scheint ein Ende zu haben. Die Schutzgemeinschaft Hochwang hat recht bekommen, es darf kein belastetes Material verfüllt werden.
    Das lange Hin und Her um die Erweiterung und Verfüllung der Tongrube in Ichenhausen scheint ein Ende zu haben. Die Schutzgemeinschaft Hochwang hat recht bekommen, es darf kein belastetes Material verfüllt werden. Foto: Bernhard Weizenegger (Archivfoto)

    Alexander Ohgke kann sich gar nicht mehr genau daran erinnern, seit wann die Schutzgemeinschaft Hochwang vor Gericht kämpft. Viele Jahre seien es gewesen, sagt Ohgke, Vorstandsmitglied und Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Günzburg. Schutzgemeinschaft und Bund Naturschutz seien auf jeden Fall an ihre Grenzen gegangen. Jetzt scheint der langwierige Rechtsstreit um die Erweiterung der Tongrube in Ichenhausen endlich ein Ende zu haben. Der Verein hatte in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Freistaat Bayern geklagt und Recht bekommen. Das Gericht machte deutlich, dass der Bescheid zur Erweiterung eines Tontagebaus auf dem Gebiet der Stadt Ichenhausen und zur Verfüllung mit Bauschutt und Gleisschotter nicht haltbar sei. „Das lange Hin und Her hat ein Ende. Es ist umso erfreulicher, dass es für uns gut ausgegangen ist“, betonte Ohgke auf Nachfrage.

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