Würde sich eine dreigeschossige Wohnanlage mit 17 Wohneinheiten auf dem Grundstück gegenüber der Kirche in der Haldenwanger Kirchenstraße in die umliegende Bebauung einfügen? Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan und die Gebäude in der Umgebung weisen maximal zwei Vollgeschosse auf. Die Verwaltung hatte empfohlen, der vorliegenden Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft so gebaut werde, dann sollte man sich, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, entsprechend daran halten, erklärte Bürgermeisterin Egger in der Sitzung des Haldenwanger Gemeinderats.
Haldenwang