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  3. Gundremmingen: So lauten die Forderungen zur Zwischen- und Endlagersuche

Gundremmingen
13:02 Uhr

So lauten die Forderungen zur Zwischen- und Endlagersuche

Die ASKETA tagte in der unterfränkischen Gemeinde Grafenrheinfeld. Das Foto zeigt Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Standortkommunen zusammen mit dem ehemaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein (7. von links).
Foto: Sabine Bromisch

Die Bürgermeister der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen tagen in Unterfranken. Sie stellen ihre Position klar dar.

Asketa, die Interessensvertretung, in der die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Kommunen mit atomaren Anlagen vertreten sind, hat ihre Jahrestagung in Grafenrheinfeld abgehalten. Dort wurden die aktuellen Herausforderungen, insbesondere in Verbindung mit den Zwischenlagern, besprochen. Auch der Gundremminger Bürgermeister Tobias Bühler nahm daran teil. Die ASKETA (Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen in Deutschland) wurde 1994 in Grafenrheinfeld gegründet und vertritt derzeit 25 Kommunen mit kerntechnischen Anlagen. Gemeinsam stellen sie ihre Position und konkrete Forderungen jetzt in der "Grafenrheinfelder Erklärung" dar. 

Neben den Vertretern der Standortkommunen waren auch Vertreter aus der Bundes- und Landespolitik anwesend. Als Vertreter des Nationalen Begleitgremiums (NBG) nahm der ehemalige Bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein teil. In intensiven Gesprächen machten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ihre Forderungen und Erwartungen klar.

Die Mitglieder fordern bereits heute den Einstieg in das Neugenehmigungsverfahren für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und in Ahaus und die zwingende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Änderungsgenehmigungsverfahren zum Zwecke der erweiterten Zwischenlagerung der Behälter aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus Sellafield und La Hague an den dafür vorgesehenen Standorten. Für alle Standorte wird der unverzügliche Einstieg in die Neugenehmigungsverfahren gefordert. 

Asketa fordert Kompensationszahlungen

Gefordert wird zudem die Schaffung eines zentralen Eingangslagers, sobald der Endlagerstandort durch den Bundestag festgestellt ist. Die Mitglieder der ASKETA verlangen eine gesetzliche Grundlage dafür, dass sie mit zwei Sitzen im nationalen Begleitgremium Endlagersuche vertreten sind. Sie fordern weiter eine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Aufgabenkatalog des nationalen Begleitgremiums um die Zuständigkeit für die Thematik der Zwischenlagerung erweitert wird. Denn aktuell übernehmen die Standortkommunen der Zwischenlager die gesamtgesellschaftliche Aufgabe einer de facto Endlagerung.

Da bereits heute klar sei, dass der bisherige Genehmigungshorizont der Zwischenlager nicht ausreicht, wird für alle Zwischenlagerstandorte ab sofort eine Entschädigung analog der vertraglichen Regelungen für Ausgleichszahlungen in Ahaus und Gorleben gefordert. Zum Zeitpunkt der Ansiedlung der Kernkraftwerke erfolgte die Genehmigung auf Basis einer zugesicherten Endlagerung der atomaren Abfälle in einem zugesicherten Endlager. Ohne einen Entsorgungsnachweis hätte es einen Betrieb der Kraftwerke nie gegeben. 

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Die Mitglieder der ASKETA fordern als Vertrauens-schaffende Maßnahme gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Regionen einen verbindlichen Terminrahmenplan, der die Umsetzung der von der Endlagersuchkommission geplanten Verfahrensschritte beinhaltet. Einmal jährlich sollen die Mitglieder über den Fortgang der Planung zur Zwischen- und Endlagerung durch die zuständigen Bundesbehörden und -gesellschaften informiert werden. Der gesamte Auswahlprozess für den Endlagerstandort nehme einen noch erheblicheren Zeitraum als ursprünglich geplant in Anspruch. Diese Zeit gehe zulasten der bisherigen Standortgemeinden. Für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an diesen Standorten setzt sich die ASKETA ein und fordert ein zügiges Verfahren sowie eine entsprechende Beteiligung. (AZ)

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