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Gundremmingen/München: Kraftwerk-Anwalt wirft Richterin Befangenheit vor

Gundremmingen/München

Kraftwerk-Anwalt wirft Richterin Befangenheit vor

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    Die Kühltürme von Gundremmingen überragen die Landschaft.
    Die Kühltürme von Gundremmingen überragen die Landschaft. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Seit sie eine junge Frau war, arbeitet eine heute 56-Jährige im Kernkraftwerk (KKW) Gundremmingen. Jetzt klagt die Frau gegen die Betreibergesellschaft KGG, mehrheitlich eine RWE-Tochter. Und das, obwohl sie sich als deren Mitarbeiterin sieht – die Firma vertritt eine andere Haltung, weil die Frau auf Grundlage von Werkverträgen dort arbeite.

    Denn ursprünglich hat die Frau ihren Arbeitsvertrag mit der Günzburger Firma Kalka geschlossen. Später ging das Arbeitsverhältnis zur Harald Meyer VDI über, dann zu Stork Technical Services. Gemerkt hat die Klägerin nichts von diesen Wechseln, sagte sie im Vorfeld der Verhandlung des Landesarbeitsgerichts in München am Freitag. Wenn sie nicht gerade Urlaub hatte oder krank war, ging sie wie jeden Tag zur Arbeit ins Kraftwerk. Sie habe Betriebsversammlungen besucht, sich dort krank gemeldet, die roten Urlaubszettel ausgefüllt – wie jeder andere Mitarbeiter in der Anlage. Ihre Anweisungen habe sie von Kraftwerksmitarbeitern erhalten. Unter anderem aus diesen Gründen hält ihre Anwältin die Werkverträge für unrechtmäßig. Sie will rückwirkend eine Festanstellung erwirken: nicht zuletzt wegen der betrieblichen Altersvorsorge.

    Die Berufungsverhandlung hatte im Februar in München begonnen

    Zunächst unterlag ihre Mandantin in erster Instanz. Im Februar begann die Berufungsverhandlung am Landesarbeitsgericht München. Die Vorsitzende Richterin Karoline Schönleben riet schon damals zu einer Einigung in Form einer Einmalzahlung. Doch ein Kompromiss kam nicht zustande. Deshalb wurden am Freitag vier Zeugen angehört, die mittlerweile alle in Rente sind, aber mit der Frau gearbeitet hatten. Sie ist seit 34 Jahren im Bereich der technischen Dokumentation tätig.

    Zunächst wandelte sie Papierpläne in Mikrofilme um. Nach zwei Jahren wechselte sie in einen anderen Bereich, der einer längeren Einarbeitung bedurfte. Jedes Mal, wenn eine Änderung am Kraftwerk vorgenommen wurde, musste sie mit einem Rotstift in den Plänen markiert werden, erklärten die Zeugen. Die Aufgabe der Klägerin sei es gewesen, diese Änderungen am Computer in neue Pläne zu übertragen. Der Abteilungsleiter, der Gruppenleiter der ersten Tätigkeit und zwei spätere Vorgesetzte sagten vor Gericht aus.

    Zum großen Teil ging es darum, ob die Mitarbeiterin ihren Urlaub bei der Betreibergesellschaft beantragen musste – denn eigentlich müsste sie dies nur bei ihrem tatsächlichen Arbeitgeber. Zwei Zeugen bestätigten, dass sie wie jeder andere Kollege die roten Urlaubszettel ausgefüllt hatte. Ihre Anwältin sah darin einen Beleg, dass die Werkverträge nur zum Schein existierten. Mehrere Zeugen bestätigten, dass sie fachliche Anweisungen nur von Kraftwerksmitarbeitern erhielt. Auch bemängelte die Anwältin, dass die Leistung, die die Frau laut Werkverträgen erbringen müsse, nicht genug eingegrenzt sei.

    Anwältin: So etwas habe ich in 27 Jahren im Arbeitsrecht nicht erlebt

    Der Anwalt der Betreiber hingegen sagte: „Die Werkleistungen sind klar im Vertrag benannt.“ Zudem sei es kein Problem, wenn nur die Stammbelegschaft der Mitarbeiterin Anweisungen gegeben hätte, solange diese „werksbezogen“ waren. Es sei zudem üblich, dass Partner des Werkvertrages bei der Urlaubsplanung einbezogen würden.

    Als die Richterin erneut einen Kompromiss vorschlug, ergänzte sie, dass es nicht der erste Werkvertrag im RWE-Konzern wäre, der nicht rechtmäßig gewesen sei. Daraufhin kippte die Verhandlung: Der Anwalt der Betreiber beantragte, die Befangenheit der Richterin festzustellen. Seine Kontrahentin sagte, so etwas habe sie in 27 Jahren im Arbeitsrecht nicht erlebt. „Ich halte den Antrag für rechtsmissbräuchlich.“

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