Es ist im Hinblick auf die Historie dieses Rechtsstreits ein erwartbares und doch entscheidendes Urteil für die Anwohnerinnen und Anwohner in Gundremmingen und in Nähe des Zwischenlagers: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen. Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Atommüll-Lager entfernt wohnen, war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigungen zu verpflichten. Betreiberin des Zwischenlagers ist seit Januar 2019 die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Der BayVGH hat die Klagen nunmehr abgewiesen. Doch die Kläger wollen noch nicht aufgeben.
Gundremmingen/München