Mit dem Renteneintritt erhält sie eine Betriebsrente für eine fiktive Betriebszugehörigkeit vom 1. April 1985 bis zum 31. Oktober 2021 auf der Basis des Entgelts, das ihr heute als Mitarbeiterin des Kraftwerks zustehen würde. Damit wird sie hinsichtlich der der im langen Rechtsstreit zwischen einer über Partnerfirmen im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen beschäftigten Frau und dem Konzern erzielt wurde, über den unsere Redaktion mehrfach berichtet hat. Ein Ziel hat sie allerdings nicht erreicht: dass man sie dort fest anstellt. Das wird nun zum Problem. Denn von ihrem Arbeitgeber wurde der 58-Jährigen eröffnet, dass die AKW-Betreiber nach der Abschaltung an Silvester keine Arbeit mehr für sie hätten.
Gundremmingen